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E-Commerce Welche Rechte hab ich beim Onlineshopping, Powershopping...

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  #6 (permalink)  
Alt 21.11.2007, 12:18
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 21.11.2007
Beiträge: 2
Standard AW: Widerruf nach Fernabsatzgesetz als "Geschäftskunde&quot

Dann hat man uns damals in der Schulung einen Blödsinn erzählt.
Das es lange her ist weiss ich, wenn man meinen Beitrag liest kann man dies eindeutig feststellen. Von einem Moderator habe ich ehrlich gesagt nicht erwartet ins lächerliche gezogen zu werden, war das wirklich nötig, oder ist das hier so üblich?

So wie Sie den letzten Satz ausdrücken, läuft es doch eben genau darauf hinaus das das Gesetz für den Gewerbetreibenden nicht gültig war sondern lediglich beim Verbraucher anwendung findet, so falsch war es also offensichtlich nicht.
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  #7 (permalink)  
Alt 21.11.2007, 12:24
Super-Moderator
 
Registriert seit: 07.03.2007
Ort: Hessen, DA
Beiträge: 2.229
Standard AW: Widerruf nach Fernabsatzgesetz als "Geschäftskunde&quot

Zitat:
Dann hat man uns damals in der Schulung einen Blödsinn erzählt.
Nicht unbedingt, war halt vor der Gesetzesänderung. Ist ja das blöde wenn man was im Recht lernt, es ändert sich andauernd. Was ich dieses Jahr im Urheberrecht gelernt habe, muss ich ab 01.2008 auch noch mal überarbeiten, aufgrund der Novelle.

Und wenn aaky sich etwas scharf ausgedrückt hat... kommt vor :mrgreen:
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  #8 (permalink)  
Alt 21.11.2007, 12:44
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.490
Standard AW: Widerruf nach Fernabsatzgesetz als "Geschäftskunde&quot

Zitat:
Von einem Moderator habe ich ehrlich gesagt nicht erwartet ins lächerliche gezogen zu werden, war das wirklich nötig, oder ist das hier so üblich?
Sorry wenn das so rübergekommen ist - war definitiv nicht so gemeint. Ich wollte es nur korrigieren und niemanden "angreifen", "kritisieren" oder "lächerlich machen".

Ich muss aber trotzdem nochmal etwas dazu schreiben - bitte nicht wieder als "Kritik" verstehen
Zitat:
So wie Sie den letzten Satz ausdrücken, läuft es doch eben genau darauf hinaus das das Gesetz für den Gewerbetreibenden nicht gültig war
Es gibt einen Unterschied, ob ein Gesetz nicht gültig (nicht zutreffend) ist, oder ob es nur einzelne Paragraphen sind, oder ob ein Paragraph nur unter bestimmten Bedingungen anwendbar ist. Das hat mit der Gültigkeit oder Anwendbarkeit eines ganzen Gesetzes erstmal nichts zu tun. Ich wollte damit ausdrücken: Auch wenn der Widerruf für Unternehmer-Unternehmer-Verträge nicht gilt, gilt das BGB trotzdem für diese Verträge.
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  #9 (permalink)  
Alt 22.11.2007, 13:14
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 28.09.2007
Beiträge: 3
Standard AW: Widerruf nach Fernabsatzgesetz als "Geschäftskunde&quot

Es gibt hierzu auch ein Urteil vom Amtsgericht Münster vom 06.02.07.
Dort heißt es: Räumt der Online-Händler gewerblichen Bestellern kein freiwilliges Widerrufsrecht ein (z.B. in AGB), gilt dieses nur für Verbraucher. Denn sog. Fernabsatzverträge im Sinne von § 312b BGB, für die das gesetzliche Widerrufsrecht gilt, setzen zwingend die Beteiligung eines Unternehmers auf der einen und eines Verbrauchers auf der anderen Seite voraus. Verbraucher wird in § 13 BGB definiert:“Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.”
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  #10 (permalink)  
Alt 29.11.2007, 18:59
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 29.11.2007
Beiträge: 1
Standard AW: Widerruf nach Fernabsatzgesetz als "Geschäftskunde&quot

Ich habs immer noch nicht ganz verstanden, vielleicht nochmal am einem Fallbeispiel:
Man hat als "Kleinstgewerbetreibender" ein Notbook bestellt. Man wollte nun gem. den der Bestellung beigefügten allg. Geschäftsbedingungen die Bestellung widerrufen. (Angenommen der Preis ist innerhalb von 1 Tag um 140€ gesunken). Der Verkäufer hat dies mit der Begründung, dass man als "Geschäftskunde geführt ist nicht akzeptiert.

mfg
konga
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