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| E-Commerce Welche Rechte hab ich beim Onlineshopping, Powershopping... |
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| Dann hat man uns damals in der Schulung einen Blödsinn erzählt. Das es lange her ist weiss ich, wenn man meinen Beitrag liest kann man dies eindeutig feststellen. Von einem Moderator habe ich ehrlich gesagt nicht erwartet ins lächerliche gezogen zu werden, war das wirklich nötig, oder ist das hier so üblich? So wie Sie den letzten Satz ausdrücken, läuft es doch eben genau darauf hinaus das das Gesetz für den Gewerbetreibenden nicht gültig war sondern lediglich beim Verbraucher anwendung findet, so falsch war es also offensichtlich nicht. |
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| Zitat:
Und wenn aaky sich etwas scharf ausgedrückt hat... kommt vor :mrgreen:
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| Zitat:
Ich muss aber trotzdem nochmal etwas dazu schreiben - bitte nicht wieder als "Kritik" verstehen Zitat:
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| Es gibt hierzu auch ein Urteil vom Amtsgericht Münster vom 06.02.07. Dort heißt es: Räumt der Online-Händler gewerblichen Bestellern kein freiwilliges Widerrufsrecht ein (z.B. in AGB), gilt dieses nur für Verbraucher. Denn sog. Fernabsatzverträge im Sinne von § 312b BGB, für die das gesetzliche Widerrufsrecht gilt, setzen zwingend die Beteiligung eines Unternehmers auf der einen und eines Verbrauchers auf der anderen Seite voraus. Verbraucher wird in § 13 BGB definiert:“Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.” |
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| Ich habs immer noch nicht ganz verstanden, vielleicht nochmal am einem Fallbeispiel: Man hat als "Kleinstgewerbetreibender" ein Notbook bestellt. Man wollte nun gem. den der Bestellung beigefügten allg. Geschäftsbedingungen die Bestellung widerrufen. (Angenommen der Preis ist innerhalb von 1 Tag um 140€ gesunken). Der Verkäufer hat dies mit der Begründung, dass man als "Geschäftskunde geführt ist nicht akzeptiert. mfg konga |
| Tags: fernabsatz, fernabsatzgesetz, widerruf |
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