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| E-Commerce Welche Rechte hab ich beim Onlineshopping, Powershopping... |
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| Zitat:
Dann gebe ich halt beim nächsten mal nicht mehr an das ich ein Gewerbe habe? |
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| Es geht nicht ums Weiterverkaufen. Es geht um die Vewendung. Zitat:
Zitat:
__________________ [SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE] |
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| wow, das ist ja krass das wusste ich nicht. Und wenn ich nun schon mal etwas "für betriebliche Nutzung" gekauft habe, aber damals nur meinen Namen und nicht die Firmenbezeichnung angegeben habe (also auf der Rechnung). Darf ich es weder nutzen noch steuerlich geltend machen? Oje, man lernt in der Schule echt zu wenig fürs Leben |
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| Nutzen darfst du es schon. Das verbietet eigentlich keiner - war vielleicht etwas zu abstrakt formuliert. Im Gegenteil, man kann es auch ins Betriebsvermögen übernehmen und dort abschreiben (verringert im Endeffekt den gewinn, den man macht). Das wäre natürlich auch eine steuerliche Geltendmachung. Wenn man es privat gekauft hat (das Unternehmen nicht der Rechnungsempfänger ist), würde das dann über eine Privateinlage erfolgen. Dann bekommt man natürlich die MWSt. nicht wieder Andererseits ist bei einem Privat-(oder Einzel-)unternehmer die Privatanschrift meistens auch die Firmenanschrift, und da es keinen Firmennamen als solchen gibt, kann man natürlich auch privat gekaufte Dinge als von der Firma gekauft deklarieren. Dann kann man sie natürlich in vollem Umfang als Betriebsvermögen aufnehmen und bekommt auch die MWSt. wieder, falls man Umsatzstseuerpflichtig ist. Vorausgesetzt, man hatte das Gewerbe schon, als man das Teil gekauft hat. In der Frage ging es ja nur um das Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen, und das hat man als Unternehmer nicht. Die Variante, dass man etwas privat kauft, es 14 Tage testet und erst dann in sein Unternehmen einbringt will ich natürlich nicht ausschließen. Als Privatunternehmer mag das auch relativ einfach sein, als GmbH wird das schon schwieriger
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| Tags: fernabsatz, fernabsatzgesetz, widerruf |
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