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E-Commerce Welche Rechte hab ich beim Onlineshopping, Powershopping...

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  #31 (permalink)  
Alt 29.06.2011, 09:38
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Registriert seit: 29.06.2011
Beiträge: 1
Standard AW: Widerruf nach Fernabsatzgesetz als "Geschäftskunde&quot

Hallo ihr lieben,

ich habe, glaube ich, ein ähnliches Problem. vor zwei Wochen wurde ich telefonisch von einem Mitarbeiter einer SEO-Firma kontaktiert, der meine gewerbliche Webseite mithilfe derer Dienstleistung auf die erste Seite bei Google bringen wollte. Der Gute hat mir die Sache äusserst schmackhaft gemacht und mich mit ein paar cleveren Tricks (Referenzkunde, Preisnachlass, weil ein bestimmtes Datum war, Versprechungen etc.) dazu gebracht, das ich einen Vertrag unterzeichne. (B2B).

Ich habe dann ein paar Tage mal nach der Firma gegoogelt und mir sind fast die Augen rausgefallen. Keiner hat an denen ein gutes Haar gelassen. Versprechungen sollen gebrochen worden sein, das Ergebnis soll fast gar nicht erreicht worden sein. Viele haben schon gezahlt und klagen das Geld wieder ein.

Aufgrund dieser neuen Informationen, die ich bisher noch nicht hatte, will ich den Vertrag widerrufen. Ein Widerrufsrecht haben die mir natürlich nicht eingeräumt und deren Entscheidung zu meinem Widerruf steht noch aus. (Kollege krank). Gezahlt habe ich noch nicht.

Welches Recht habe ich nun? Ich kann mir vorstellen, das ich aufgrund der neuen Informationen ein ausserordentliches Recht habe, von diesem Vertrag und dieser Firma Abstand zu nehmen. Oder??

Grüsse

Matze
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