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| Strafrecht & Internet Was verboten ist und welche Strafen drohen... |
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| Anzeige sind Fotos von einem Flughafen und Flugzeugen die starten und landen (gemacht von der öffentlich per gekaufter Eintrittskarte zugänglichen Besucherplattform) ohne Konsequenzen auf einer privaten homepage onlinefähig ? |
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| sollte noch dazu sagen - es geht mir auch um die Tatsache das auf den Flugzeugen natürlich auch die Logos der Besitzer sind und mir ist nicht so ganz klar wie das da mit den Rechten ist ..... Ich weiss zb. das in einigen Ländern das Fotografieren am Flughafen verboten ist ..... aber auf diesem Flughafen war nicht verboten (keine Hinweisschilder und das anwesende Security Personal hat auch keine Einwände erhoben) - es waren mindestens 100 andere Leute da die Fotos machten. Ist der Flughafen öffentlich ? Flugzeuge sind zwar keine Kunstwerke und definitiv sehr beweglich (also nix wie der Reichstag) - aber sind sie nicht auch trotzdem öffentlich da von der Besucherplattform EXTREM und absichtlich zur Schau gestellt ???? |
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| Servus, Luftbildaufnahmen dürfen seit 1990 grundsätzlich frei erstellt werden. Ausnahme: es gibt spezielle behördliche oder gesetzliche Fotografierverbote z. B. für militärische Anlagen, öffentliche Gebäude, Luftbilder etc... Flugzeuge kannst Du ohne Zustimmung fotografieren wenn sich diese nicht auf einem privaten Grundstück befinden oder wenn sie von allgemein zugänglichen, öffentlichen Orten aus fotografiert werden. Das ist wohl hier der Fall. Grüße Tom |
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| Am Flughafen zu fragen wäre wohl das einfachste gewesen ! :!: Leider hatten die dort verfügbaren Menschen (Security und Kartenverkäufer, etc. ) noch weniger Ahnung vom Urheberrecht als ich :-) :?: Und da ich keinen Aufstand machen wollte ...um jemanden greifen zu könnnen der mehr Ahnung hat... habe ich es dann einfach sein gelassen nach Zuständigen zu suchen ..... Da sind zwar ne menge Leute - aber keiner ist zuständig und garantiert KEINER weiss Bescheid :evil: |
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