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| Onlineauktionen Bei Onlineauktionen übers Ohr gehauen worden? |
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| Anzeige Die Bezahlung sowie der Versand der absolut intakten Grafikkarte verlaufen einwandfrei. Verkäufer B erhält eine Positive Bewertung von Käufer A. Einen Monat später meldet sich Käufer A bei Verkäufer B, mit dem Wunsch, die Grafikkarte zurückzugeben, da sie nach einem Monat nicht mehr richtig funktioniert. Normalerweise wäre der Sachverhalt klar. Käufer A hat kein Recht auf gewährleistung, da es sich bei dem Verkauf um einen privaten handelt. Jedoch hat Verkäufer B in seiner Ebayauktion nicht extra auf die nicht vorhandene Gewährleistung hingewiesen. Käufer A beruft sich also auf sein Recht auf gewährleistung. Verkäufer B möchte die Ware jedoch nicht zurücknehmen. Wer ist im Recht? |
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| Hm, stand wirklich garnichts in der auktion des verkäufers das auf seine handlung als privat person hindeutet ? Normal ist doch die "diese ware wird von privat verkauft - daher keine gewährleistung" Floskel... Oder vielleicht würde auch schon ausreichen "gemeldet als privater Verkäufer" - Ebay verlangt ja jetzt die kennzeichnung der Konten.. Wenn garnix drinstand in der richtung....würde ich mal so denken muss der verkäufer die ware zurücknehmen ! Aber wie wie will man Ihn dazu bringen wenn er es nicht macht ? Bewertung gegeben- Ware verschickt - ware bezahlt .... für Ebay ist die sache damit doch meist gelaufen .... Also insgesamt je nach dem auf welcher Seite der Frage Sie sind ... Als Verkäufer ... Ware zurücknehmen - um Ruf bei Ebay zu wahren - daraus lernen und beim nächsten mal gewährleistung genau beschreiben Käufer..... wenn der verkäufer die ware nicht zurücknimmt....ist der Warenwert hoch genug um sich die Nerven zu ruinieren ? - oder lerne ich daraus und kaufe nur noch bei seriösen gewerblichen Händlern.... Bleibt noch die frage ....WARUM ist das Teil kaputt.... Unsachgemässe Behandlung ? Aber wie will der private Verkäufer das belegen ... wenn es nicht total offensichtlich ist - mit Hammer eingebaut :-) - |
| Tags: ebay, kaeufer, ware, zuruecksenden |
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| Käufer will Ware zurück geben | Markus St. | Onlineauktionen | 5 | 24.07.2008 20:08 |
| Ware weicht ab, Käufer nimmt sie nicht zurück! | unbekannt | Onlineauktionen | 0 | 14.11.2006 12:49 |
| Problem: E-Bay Käufer bemängelt Ware und will Geld zurück | Anonymous | Strafrecht & Internet | 1 | 20.01.2006 15:58 |
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