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  #1 (permalink)  
Alt 04.05.2006, 02:22
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 18.01.2004
Beiträge: 1.732
Standard Urheberrecht für Pressemitteilungen?


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Hallo allerseits,

das aktuelle Urheberrecht hat bekanntermaßen einige Tücken hinsichtlich des Zitierens. Unabhängig davon, was man davon hält, als "Privatperson" z.B. die Festelltung, das zählt was irgenwann rauskommt, vorsichtig formulieren zu müssen, damit weder ein Herr Gemüse, noch seine Nachfahren n ihren Rechten verletzt werden, gibt es für mich eine grundsätzliche Frage. Sie lautet:
Wie darf man mit Pressemitteilungen von Firmen, Behörden usw. umgehen? Sinn und Zweck einer Presse-Mitteilung ist m.E. die Verbreitung einer Information - häufig auch "nur" Werbung.
Ist es unter diesem Aspekt Personen, die nicht im Besitz eines Presseausweises sind, möglich, Pressemitteilungen aufzugreifen und (unverändert) weiter zu verbreiten? Was wäre dabei zu beachten, wenn man eine Pressemitteilung vollständig auf der eigenen Homepage ablegt, da die Löschung auf dem Server des Autors (Herausgebers) absehbar ist?
Danke im Voraus für hilfreiche Kommentare
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  #2 (permalink)  
Alt 04.05.2006, 08:40
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 18.01.2004
Beiträge: 1.732
Standard Re: Urheberrecht für Pressemitteilungen?

Zitat:
Zitat von Niemand
Wie darf man mit Pressemitteilungen von Firmen, Behörden usw. umgehen?
hallo,

meiner meinung nach haben pressemitteilungen und presseausweis erst einmal gar nichts miteinander zu tun.

bei pressemitteilungen wird mann davon ausgehen können, dass die firmen oder institutionen diese zur verfügung stellen, um verbreitet zu werden. wenn also der urheber der meldung genannt wird (am besten noch verlinken) und keine entgegenstehenden regeln aufgestellt wurden dekne ich, dass man diese texte auch veröffentlichen darf und hier ein einfaches nutzungsrecht eingeräumt wird.
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  #3 (permalink)  
Alt 14.03.2007, 15:14
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 14.03.2007
Beiträge: 1
Standard AW: Re: Urheberrecht für Pressemitteilungen?

Guten Tag,
und ist es erlaubt eine Pressemitteilung verändert zu publizieren, z.B. in einer abgekürtzten Form , mit eigenen Links, mit einer anderen Mitteilung gemischt?
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