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Sonstiges zum Onlinerecht Hier kann über alles diskutiert werden, wofür es keine extra Kategorie gibt.

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  #1 (permalink)  
Alt 22.05.2006, 00:13
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 18.01.2004
Beiträge: 1.732
Standard Impressumspflicht auch für Subdomain Foren?


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Hallo Leute,
ich betreibe ein (kostenloses) Forum, welches nicht kommerziell ausgerichtet ist und rein privater Natur ist.
Im Support des Anbieters tauchte nun die Frage auf ob die "Webmaster" der Foren dieses Anbieters auch ein Impressum haben müssten.

Von den dortigen Moderatoren wurde gesagt: Nein, das ist nicht nötig weil Ihr eine Subdomain habt.

Ich persönlich bin mir da aber nicht ganz so sicher ob das tatsächlich nicht erforderlich ist (Unmittelbare Erreichbarkeit des Verantwortlichen)

Könnte mir mal bitte jemand sagen wie das bei einer Subdomain tatsächlich ist, muss ich ein Impressum haben oder nicht.
Desweiteren würde mich interessieren ob das Impressum (Wenn es denn Pflicht ist) für jedermann einsehbar sein muss oder ob es reicht wenn nur registrierte Mitglieder das Impressum einsehen können.

Vielen Dank im Vorraus.
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  #2 (permalink)  
Alt 02.10.2007, 20:00
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 02.10.2007
Beiträge: 1
Standard AW: Impressumspflicht auch für Subdomain Foren?

Ich bin zwar kein Rechtsanwalt und kann dir daher keine richtige Beraung geben, aber Ich habe darüber vor einer weile mal einiges im internet herausgesucht :

Mittlerweile sollte man auch auf [color=red]jeder[/color] privaten Page welche nicht für einen begrenzten Zeitraum (z.b. werbung für ein Event und nach 14 Tage Page weg) ist ein Impressum anlegen .. gab darüber eine menge Bereichte denn es entsricht einer Ordnungswiedrigkeit.
Zitat:
Eine Ordnungswidrigkeit liegt jedoch meist vor und kann mit einem Ordnungsgeld geahndet werden.
Hier noch mehr Infos :
Zitat:
Viele private Website-Betreiber unterliegen dem Irrtum, das Internet sei ein rechtsfreier Raum. Der Gesetzgeber hat sehr früh schon begonnen, gesetzliche Regelungen zu treffen. So glauben viele Website-Betreiber, sie könnten vollkommen anonym ihr Angebot ins Internet stellen, weil es ja privat sei.

Weit gefehlt. [color=red]Auch fuer private Websites gilt die Impressumspflicht (Anbieterkennzeichnung) nach §6 Medienstaatsvertrag (alt) oder §10 (neu)[/color], bei meinungsbildenden Angeboten, oder §6 Teledienstegesetz (TDG) für alle anderen Anbieter (Teledienste-Anbieter). Dabei wird der Begriff "privat" oft falsch verwendet. [color=red]Gemeint sind damit diejenigen Angebote, die nicht durch Unternehmen oder Verbände betrieben werden i. d. R. durch Verbraucher[/color]. Der Begriff "privat" wird in den einschlägigen Normen und Kommentaren nicht aufgegriffen.

[color=red]Die Mindestanforderungen[/color] im "privaten" Bereich sind halbwegs klar umrissen: [color=red]Name, Adresse, E-Mail-Erreichbarkeit und die deutliche Kenntlichmachung und Erreichbarkeit der Kennzeichnung[/color].

Es ist ein Verantwortlicher mit Vertretungsmacht zu nennen. Es reicht nicht aus, Verantwortliche für die einzelnen Teilbereiche zu nennen, bzw. den Vereins- oder GmbH-Vorstand aufzulisten. (OLG München 39 U 3265/01 vom 26.07.2001)

[color=red]Die Angabe einer Postfach-Adresse reicht nicht aus. (Gerichtsurteil des OLG Hamburg, NJW 2004, 1114)[/color]

[color=red]Erreichbarkeit meint, dass ein Link oder Volltext im einsehbaren Bereich von 800x600 Pixel auf den Hauptseiten vorhanden sein muss.[/color] Der Zugang behinderter Menschen muss gewaehrleistet sein. Dadurch [color=red]entfallen grafische und technische Loesungen wie Flash oder Javascript[/color]. Zunehmend wird es jedoch von deutschen Gerichten akzeptiert, dass sich das eigentliche Impressum erst in der 3. Navigationsebene befindet und damit erst mit zwei Klicks erreichbar ist. (Beispiel: Home -> Kontakt -> Impressum)

[color=red]Der im Impressum genannte Verantwortliche ist auch dann für die bereitgestellten Leistungen verantwortlich, wenn er nicht der Domain-Inhaber ist[/color]. Objektiv widersprüchliche Impressum-Angaben, die auf zwei unterschiedliche Unternehmen verzweigen, begründen eine Verantwortlichkeit als Mitstörer. (Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, Urt. v. 09.09.2004, Az 5 U 194/03)

Das alles wird zum Schutze des Verbrauchers gefordert und macht auch Sinn. Nicht jeder Surfer ist in der Lage, den Anbieter einer Website, der dieser Pflicht nicht nachkommt, z. Bsp. ueber die DENIC ausfindig zu machen. Aber Achtung: Der Admin-C ist nicht immer der Anbieter der Website. Auch wenn das einige Gerichte in ihrer Rechtssprechung im Wettbewerbsrecht anders sehen.
QUELLE : OLG HAMBURG (AMTSBLATT)

Geändert von ploppGROUP (02.10.2007 um 20:03 Uhr).
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  #3 (permalink)  
Alt 02.10.2007, 20:23
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.489
Standard AW: Impressumspflicht auch für Subdomain Foren?

Bei der "allgemeinen" Impressumspflicht für private Seiten widerspreche ich dir hartnäckig - vor allem was den Umfang angeht. Keiner(!) wird auf meiner Homepage eine private Email Adresse von mir bekommen. Das nenne ich "Schutz der persönlichen Daten". Und da soll sich mal ein "Amtsblatt" drüberstellen ...
Bei Anbietern von Diensten (was auch immer das sein mag) und gewerblichen Seiten sehe ich das ein, schließlich will man wissen, mit wem man Verträge, Vereinbarungen ... eingeht, aber private Seiten, die eine derartigen Charakter nicht haben, müssen meiner Meinung nach auch keine derartigen Infos bereithalten.

Und dann finde ich einige Aussagen schon sehr merkwürdig und bezeichnend:
Zitat:
Der Begriff "privat" wird in den einschlägigen Normen und Kommentaren nicht aufgegriffen.
Dann sollte man mal in Gesetze schauen. Da ist einiges dazu genannt.
Zitat:
sind halbwegs klar umrissen
Besseres Amtsdeutsch ist mirt noch nie untergekommen "halbwegs klar" - wie war der Begriff für sich selbst widersprechende Aussagen ...
Zitat:
Es ist ein Verantwortlicher mit Vertretungsmacht zu nennen.
Cool, hab ich keine Vertretungsmacht mir gegenüber? Oder wie war das mit "privaten" Seiten und Privatpersonen?
Zitat:
Erreichbarkeit meint, dass ein Link oder Volltext im einsehbaren Bereich von 800x600 Pixel auf den Hauptseiten vorhanden sein muss.
Wo kommt das denn her? Derartige Festlegungen sollten manche sich technisch mal durch den Kopf gehen lassen - ich vergass: Amt & Technik.
Zitat:
Objektiv widersprüchliche Impressum-Angaben, die auf zwei unterschiedliche Unternehmen verzweigen
Ging es hier nicht um private Seiten ?

Ganz ehrlich: Jenseits jeder Realität.
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  #4 (permalink)  
Alt 03.10.2007, 10:44
Super-Moderator
 
Registriert seit: 07.03.2007
Ort: Hessen, DA
Beiträge: 2.241
Standard AW: Impressumspflicht auch für Subdomain Foren?

@Plopp, deine Quelle ist veraltet, das TDG gibt es nicht mehr. Steht alles nun im TMG, auch die Impressumspflicht ist dort geregelt und auch was dort zu stehen hat.
Dort steht auch nur die Pflicht bei "geschäftsmäßig" ist dies nicht der Fall, müsste nach dem Gesetz nach meiner Ansicht auch kein Impressum erfolgen. So z.B. bei rein privaten "Infopages", sofern sich keine Werbung darauf befindet. Wer Google AdWords nutzt, sollte jedoch ein Impressum anlegen, da hier eine geschäftsmäßige Tätigkeit angenommen werden kann.
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  #5 (permalink)  
Alt 03.10.2007, 11:00
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.489
Standard AW: Impressumspflicht auch für Subdomain Foren?

Zitat:
Wer Google AdWords nutzt, sollte jedoch ein Impressum anlegen, da hier eine geschäftsmäßige Tätigkeit angenommen werden kann.
dann ist der Ärger wegen dem Impressum der kleinere gegenüber dem, den man mit dem Finanzamt bekommt
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