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| Bitte beachten Sie: Eine Rechtsberatung im Einzelfall kann in diesem Forum weder durch andere Nutzer noch einen Anwalt erfolgen. Das Forum dient dem Erfahrungsaustausch zu allgemeinen rechtlichen Fragen rund um das Internet. Wenden Sie sich für eine konkrete Rechtsberatung bitte an einen zugelassenen, spezialisierten Rechtsanwalt. |
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| Anzeige Habe folgendes Problem Ich habe mal Bilder von der Belegschaft der Firma gemacht in der meine Frau arbeitet. Diese Bilder habe ich dann der Geschäftsleitung zu gemailt. jetzt hat diese meiner Frau nur einen Monat nachdem ich die Bilder machte gekündigt. Kurz vor ihrer Kündigung wurde noch ein Werbe Prospekt gedruckt und in der Öffentlichkeit verteilt. Es ist zu erwarten das die Bilder auch ins Netz gestellt werden. Mein interesse liegt jetzt darin das ganze mit hilfe des Urheberrechts zu unterbinden wer hat erfahrungen mit sowas oder kann mir helfen Schon mal danke |
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| Hast du der Verwendung der Bilder schon widersprochen? Wenn nein, dann mach das mal ganz schnell. Am besten per Einschreiben mit Rückschein. Aber auch so darf die Geschäftsleitung deine Bilder nicht einfach so verwenden. Wenn du ihnen kein schriftliches Nutzungs- und Verwertungsrecht eingeräumt hast, dann ist der Fall eigentlich jetzt schon klar. Wenn es hart auf hart kommt, muss nämlich folgendes bewiesen werden: du musst deine Urheberschaft beweisen können (was du hoffentlich mit den Originaldateien in der ursprünglichen Auflösung dann auch machen kannst) und die GL muss ein schriftliches Nutzungs- und Verwertungrecht von dir nachweisen können. Kann sie das nicht, dürfen sie die Bilder auch nicht verwenden. Tut sie es dennoch, hast du Anspruch auf Unterlassung und Schadenersatz, wenn du auch noch etwas Geld sehen willst. Am besten gehst du mal zu einem spezialisierten Anwalt, der kann dich da aber in jedem Fall besser beraten. |
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| Hmm naja... Die Frage ist doch warum du der Geschäftsleitung die Bilder zugemailt hast. Wird daraus ersichtlich, dass sie diese Bilder auch verwenden dürfen?
__________________ Ich kann mit meinen Beiträgen nur einen Ausschnitt des Rechts abdecken und auch nur meine eigene Position aufzeigen. Im Recht hängt viel von Argumentation ab. Ich bitte daher zu beachten, dass meine Beiträge keinen anwaltlichen Rat ersetzen können. |
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| Wenn kein Nutzungsrecht eingeräumt wurde, darf auch nicht ohne Erlaubnis des Urhebers genutzt werden. Ob irgendwie, mündlich, schriftlich, konkludent, ein Nutzungsrecht eingeräumt wurde, wäre dann zu klären.
__________________ Was ich schreibe, ist nicht als "Rechtsberatung im Einzelfall" zu verstehen. |
| Tags: bilder, einwilligung, uebersendet, veroeffentlichung |
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