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  #1 (permalink)  
Alt 30.05.2006, 23:35
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 18.01.2004
Beiträge: 1.732
Standard Bilder übersendet und keine einwilligung zu veröffentlichung


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Tach erst einmal

Habe folgendes Problem
Ich habe mal Bilder von der Belegschaft der Firma gemacht in der meine Frau arbeitet. Diese Bilder habe ich dann der Geschäftsleitung zu gemailt.
jetzt hat diese meiner Frau nur einen Monat nachdem ich die Bilder machte gekündigt.
Kurz vor ihrer Kündigung wurde noch ein Werbe Prospekt gedruckt und in der Öffentlichkeit verteilt. Es ist zu erwarten das die Bilder auch ins Netz gestellt werden.
Mein interesse liegt jetzt darin das ganze mit hilfe des Urheberrechts zu unterbinden

wer hat erfahrungen mit sowas oder kann mir helfen

Schon mal danke
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  #2 (permalink)  
Alt 16.11.2010, 22:00
Benutzer
 
Registriert seit: 03.11.2010
Ort: Wirsberg
Beiträge: 36
Standard AW: Bilder übersendet und keine einwilligung zu veröffentlichung

Hast du der Verwendung der Bilder schon widersprochen? Wenn nein, dann mach das mal ganz schnell. Am besten per Einschreiben mit Rückschein.

Aber auch so darf die Geschäftsleitung deine Bilder nicht einfach so verwenden. Wenn du ihnen kein schriftliches Nutzungs- und Verwertungsrecht eingeräumt hast, dann ist der Fall eigentlich jetzt schon klar. Wenn es hart auf hart kommt, muss nämlich folgendes bewiesen werden: du musst deine Urheberschaft beweisen können (was du hoffentlich mit den Originaldateien in der ursprünglichen Auflösung dann auch machen kannst) und die GL muss ein schriftliches Nutzungs- und Verwertungrecht von dir nachweisen können. Kann sie das nicht, dürfen sie die Bilder auch nicht verwenden. Tut sie es dennoch, hast du Anspruch auf Unterlassung und Schadenersatz, wenn du auch noch etwas Geld sehen willst.

Am besten gehst du mal zu einem spezialisierten Anwalt, der kann dich da aber in jedem Fall besser beraten.
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  #3 (permalink)  
Alt 16.11.2010, 22:35
Moderator
 
Registriert seit: 26.07.2007
Beiträge: 1.351
Standard AW: Bilder übersendet und keine einwilligung zu veröffentlichung

Hmm naja... Die Frage ist doch warum du der Geschäftsleitung die Bilder zugemailt hast. Wird daraus ersichtlich, dass sie diese Bilder auch verwenden dürfen?
__________________
Ich kann mit meinen Beiträgen nur einen Ausschnitt des Rechts abdecken und auch nur meine eigene Position aufzeigen. Im Recht hängt viel von Argumentation ab. Ich bitte daher zu beachten, dass meine Beiträge keinen anwaltlichen Rat ersetzen können.
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  #4 (permalink)  
Alt 11.01.2011, 14:11
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 10.06.2008
Beiträge: 806
Standard AW: Bilder übersendet und keine einwilligung zu veröffentlichung

Wenn kein Nutzungsrecht eingeräumt wurde, darf auch nicht ohne Erlaubnis des Urhebers genutzt werden.

Ob irgendwie, mündlich, schriftlich, konkludent, ein Nutzungsrecht eingeräumt wurde, wäre dann zu klären.
__________________
Was ich schreibe, ist nicht als "Rechtsberatung im Einzelfall" zu verstehen.
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