News & Urteile zum Filesharing

Sind Filesharing-Plattformen, Streaming-Portale und P2P-Netzwerke geniale Werkzeuge, um Informationen weltweit zu teilen? Sind kriminelle Tauschbörsennutzer schuld am Untergang der Musik-, Film- und Softwareindustrie? Fakt ist: In keinem anderen Bereich gibt so viele Abmahnungen wie im Umfeld von Filesharing, p2p & Co.

Eigentlich gibt es die Störerhaftung nicht mehr. Die Bundesregierung hatte 2017 das Telemediengesetz angepasst. Seitdem dürfen Rechteinhaber keinen Schadensersatz und keine Abmahngebühren mehr von Anbietern von Hotspots einfordern, wenn darüber eine Urheberrechtsverletzung vorgenommen wurde. In der Praxis setzen das viele Gerichte in Deutschland jedoch nicht um. Eine 70-jährige Anschlussinhaberin muss jetzt 2.000 Euro bezahlen – obwohl sie das Internet gar nicht selbst nutzt. Wie soll sie gegen das Gesetz verstoßen haben? ... Weiterlesen ...

Die höchsten deutschen Richter haben das BGH-Urteil in einem Fall von Urheberrechtsverletzung bestätigt. Ein Elternpaar hatte Verfassungsbeschwerde eingelegt, weil es sich in seinen Grundrechten verletzt sah. Vater und Mutter sollten Schadensersatz für den illegalen Upload eines Musik-Albums zahlen. Tatsächlich war eines der volljährigen Kinder für die Urheberrechtsverletzung verantwortlich. Den Namen allerdings wollten die Eltern nicht preisgeben. ... Weiterlesen ...

Abmahner stützen die Abmahnungen in den allermeisten Fällen auf automatische IP-Ermittlungen. Diese Programme erkennen die Uploads im Internet in den Tauschbörsen und ermitteln die jeweils für den Tauschvorgang aktive IP-Adresse. Auf diese Weise werden die Anschlussinhaber ermittelt. Das Amtsgericht Düsseldorf hat sich kürzlich gefragt, ob diese IP-Ermittlungen immer zuverlässig sind.

Beim Filesharing bekommt immer derjenige die Abmahnung, auf den der Internetanschluss angemeldet ist. Um den Anschlussinhaber herauszufinden, ermitteln die Abmahner zuerst die IP beim Filesharing-Vorgang. Die IP-Adresse wird dann einem Anschluss zugeordnet. Hierbei passieren immer wieder Ermittlungsfehler. Wird die IP falsch ermittelt, bekommt ein Anschlussinhaber die Abmahnung, der mit dem Filesharing nichts zu tun hatte. Aber reicht das als Argument vor Gericht aus? ... Weiterlesen ...

Filesharing ist so 2016. Wer heute aktuelle Filme oder Serien im Netz sehen will, der tut das bei einem der zahlreichen Streaming-Anbieter. Beim Streaming konnten Nutzer bisher relativ sicher vor Abmahnbungen und Strafverfolgung sein. Verfolgt wurden zwar die Anbieter illegaler Streaming-Portale, nicht jedoch die Nutzer, die den File angesehen haben. Das könnte sich nach einem aktuellen Urteil des EuGH jetzt aber ändern.

In den meisten Wohngemeinschaften wird das Internet unter den Mitbewohnern geteilt. Üblicherweise bestellt einer der Bewohner den Anschluss auf seinen Namen und die anderen beteiligen sich an den Kosten. Ein Gericht hatte nun zu entscheiden, ob der Anschlussinhaber haftet, wenn einer seiner Mitbewohner illegales Filesharing betreibt. ... Weiterlesen ...

The Pirate Bay (TPB) ist nach eigenen Angaben der größte BitTorrent-Tracker der Welt. Gegründet wurde das Projekt 2004 von der schwedischen Anti-Copyright-Organisation "Piratbyran". TPB stellte auf seiner Plattform bislang keine Musikstücke zum direkten Download zur Verfügung. Vielmehr konnten sich die Kunden per Upload und Download miteinander vernetzen. Dabei waren bei TPB die zur Vernetzung notwendigen .torrent-Dateien verfügbar. Nun startet TPB in Zusammenarbeit mir der schwedischen Band Lamont einen eigenen kostenpflichtigen Musik-Download-Dienst. ... Weiterlesen ...

eMule ist eine der bedeutendsten und beliebtesten P2P-Tauschbörsen im Internet. Da in P2P-Tauschbörsen wie eMule neben einer Vielzahl von freien Inhalten (z. B. basierend auf Open-Source oder unter einer Creative Commons Lizenz) auch urheberrechtlich geschütztes Material getauscht wird, ist die Nutzung in den meisten Fällen immer eine rechtliche Gratwanderung. Nach einer Klage der Recording Industry Association of America (RIAA) wegen der Unterstützung von Verletzungen des Copyright verpflichtete sich die Entwickler- und Betreiberfirma einer P2P-Tauschbörse im Mai 2006 zur Zahlung von 30 Millionen US-Dollar. Zudem unterzeichnete der Anbieter eine Unterlassungserklärung, in der er sich verpflichtete in Zukunft kein urheberrechtlich geschütztes Material ohne Lizenzvereinbarung zum Tausch zuzulassen. ... Weiterlesen ...

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Autor Sören SiebertSören Siebert ist Rechtsanwalt mit Kanzleien in Berlin und Potsdam.

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