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Zahllose Abmahnungen und Gerichtsverfahren haben die Betreiber von Internetseiten, Shops, Foren und Blogs verunsichert. Muss ich tatsächlich für Links auf meiner Website haften? Was nutzt ein Disclaimer? Muss ich die Inhalte meiner Nutzer überprüfen und wie vermeide ich Abmahnungen?
Auch das Tauschen urheberrechtlich geschützter Inhalte wie MP3 Files, Filme oder Software über Tauschbörsen (peer to peer) wie etwa E-Mule kann strafrechtliche Konsequenzen haben. Beim Download von MP3-Dateien ist die Rechtslage auch nach der Neufassung des Urheberrechts zumindest umstritten. Geschieht dies nicht zur privaten Nutzung, kommt eine Strafbarkeit nach §§ 106 ff Urhebergesetz in Betracht. » weiterlesen ...
§ 184 Abs. 1 StGB stellt zunächst das zugänglich Machen pornographischer Schriften insbesondere an Jugendliche unter Strafe. Nach § 11 Abs.3 StGB gilt dies nicht nur für Schriften im klassischen Sinne, sondern auch pornographische Inhalte auf Bildträgern, Datenspeichern, Abbildungen u.ä.. Absatz 3 erhöht den Strafrahmen bei sexuellem Missbrauch von Kindern oder Sex mit Tieren auf bis zu 5 Jahren Freiheitsstrafe. » weiterlesen ...
Die anonyme Kommunikation im weltweiten Datennetz lässt sich nicht nur zur Wissensvermittlung oder zum Verkauf von Waren und Dienstleistungen nutzen. Das Internet scheint geradezu geschaffen für die Begehung von Straftaten, die auf kommunikativem Wege verwirklicht werden können. Zum einen verleitet die scheinbare Anonymität zu Taten, die in der offline-Welt nicht begangen worden wären. » weiterlesen ...
Eine von Webmastern immer wieder aufgeworfene Frage ist die nach der Haftung für die Inhalte der verlinkten Webseiten. Juristen ist es beim gegenwärtigen Stand der Rechtsprechung und der Diskussion in der rechtswissenschaftlichen Literatur nicht möglich, darauf eine verbindliche Auskunft zu erteilen. Webmaster versuchen daher, einer Haftung mit Hilfe sogenannter Disclaimer zu begegnen. » weiterlesen ...
Zusammenfassend lassen sich für die Verwendung von Links folgende Empfehlungen geben: Setzen Sie keine Links auf Seiten mit strafbaren Inhalten Sollten Sie sich nicht sicher sein, ob die Inhalte der Seiten, auf die Sie verlinken, rechtmäßig sind, verzichten Sie besser auf den Link. Vorsicht ist vor allem bei Seiten mit Video- oder MP3 Files geboten. Links auf Seiten mit pornographischen oder terroristischen Inhalten sollten Sie auf jeden Fall vermeiden. » weiterlesen ...
Die Frage ist nun, inwiefern der Linksetzende für die fremden Inhalte eines Dritten zur Verantwortung gezogen werden kann. Bisher war es in der juristischen Diskussion allgemein anerkannt, dass bezüglich der Haftung für Links die Grundsätze der Haftung für Inhalte gelten sollten. » weiterlesen ...
Das Verlinken von Websites ist gängige Praxis und ein unverzichtbarer Bestandteil zum Funktionieren des Netzes. Aber wer haftet für solche auch Hyperlinks genannten Querverbindungen ? Was geschieht, wenn der Betreiber einer Seite, zu der man einen Link gesetzt hat, dort rechtswidrige Inhalte anbietet? » weiterlesen ...
Das Recht der unerlaubten Handlung (auch Deliktsrecht genannt) ist im wesentlichen in Art.40 EGBGB geregelt. Im Internationalen Privatrecht ist der Begriff der unerlaubten Handlung weiter zu fassen als in § 823 BGB des deutschen Rechts. Er umfasst alle außervertraglichen Schadensersatzansprüche. Grundsätzlich gilt, dass bei unerlaubten Handlungen das Recht des Landes anwendbar ist, in dem der Schädiger gehandelt hat. » weiterlesen ...
Jedes Gericht wendet nur das eigene, nationale IPR an. Es muss also vorher gefragt werden, ob ein deutsches Gericht überhaupt zuständig für die Lösung eines Falles ist. Auch Richter fragen sich bei der Bearbeitung eines Falles immer zuerst: "Warum gerade ich ?". Die Vorschriften für die internationale Zuständigkeit sind nicht zusammenhängend geregelt. Es gibt sowohl staatsvertragliche Übereinkommen » weiterlesen ...
Es liegt in der Natur des Internet, dass jede Art von Information überall auf der Erde durch die Nutzer des Netzes abrufbar sind. Vor allem im Bereich des Onlinerechts bringt dies aber einige Probleme mit sich. Dies sind vor allem Fragen des Vertragsrechtes, denn alles was zwischen deutschen Vertragspartner schief gehen kann, » weiterlesen ...
Access Provider sind die Unternehmen, die den Zugang zu fremden Inhalten vermittelt. Sie sind für das technische Durchleiten von Informationen verantwortlich. In der Regel sind das die so genannten Zugangsprovider wie Telekom, 1&1, Alice, Freenet oder Vodafone. » weiterlesen ...
Auf vielen Webseiten finden sich nicht nur Inhalte des Seitenbetreibers, sonder zu großen Teilen Inhalte der Nutzer. In Foren finden sich oft ausschließlich fremde Inhalte, die der Forenbetreiber nicht selbst erstellt hat. Und auch in Blogs sind die Beiträge der Nutzer oft umgangreicher als die des Blogbetreibers. » weiterlesen ...
Als Inhalteanbieter oder "Content Provider" sieht das Telemediengesetz (TMG) jeden Seitenbetreiber an, der "eigene Informationen zur Nutzung im Internet bereithält". Der Betreiber ist Informationslieferant und muss für die Inhalte auf seiner Website einstehen. » weiterlesen ...
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Sören Siebert auf Google+