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Internetnutzer und Unternehmer können die zahllosen Urteile im Internetrecht kaum noch überblicken.
eRecht24 informiert Sie verständlich, aktuell und rechtssicher über die neuesten Urteile und deren Folgen.
17.04.07» Die Software "Flash" des Unternehmens Adobe Systems mit Sitz im kalifornischen San Jose (USA), findet auf vielen Websites Anwendung. Viele Internetseiten basieren komplett auf der Flash-Software, bei anderen Angeboten wird diese z.B. für die Darstellung von Werbebannern verwendet. Das dafür notwendige Plug-In hat nach Angaben von Adobe einen weltweiten Verbreitungsgrad von 97 Prozent und ist sowohl für Microsoft Windows, Mac OS als auch für Linux verfügbar. Bislang waren Microsoft und Adobe in verschiedenen Nischen des Marktes im Bereich der Media-Software tätig. Adobe konzentrierte sich u.a. auf Web-Animationen und Video-Streams auf Websites, Microsoft war u.a. im Bereich des Downloads von Multimedia-Dateien mit seinem Media-Player aktiv. Microsoft hat nun jedoch im Rahmen der Konferenz NAB 2007 (National Association of Broadcasters) sein neues Browser-Plug-In unter dem nun offiziellen Namen "Silverlight" vorgestellt. Die Wahl des Namens ist kein Zufall, denkt man doch bei "Silverlight" sofort auch an "Flash" (Blitz). » weiterlesen ...
16.04.07» Für die allermeisten Internet-Nutzer sind Spam-eMails ein großes Ärgernis. In großer Anzahl werden eMail-Postfächer "zugespammt". Nicht nur der Zeitaufwand für die Löschung der unerwünschten eMails, sondern auch die Gefahr auf ein Werbeangebot herein zu fallen, ist groß. Viele eintreffende Spam-eMails erhalten Kaufangebote für scheinbar echte Uhren. Insbesondere renommierte Uhren-Hersteller wie Rolex, Lange & Söhne oder Breitling sind vom Missbrauch ihres Namens betroffen. Wahlweise wird die angebotene Uhr als echt oder als täuschend echtes Plagiat verkauft. Als „Eyecatcher“ dient dabei in den meisten Fällen eine Abbildung der entsprechenden Uhr. Potentielle Käufer sollen zudem mit Werbesprüchen wie: "Wäre dies nicht ein tolles Geburtstags-Geschenk für Lara" oder "Man sieht keinen Unterschied zum Original" angelockt werden. » weiterlesen ...
15.04.07» In Berlin fand vom 11-13. April 2007 die erste Konferenz für Blogger und Interessierte über das "Leben im Netz" statt. Die re:publica 07 war mit weit über 700 Besuchern in der Blog-Szene ein Publikumsmagnet. Neben rechtlichen Grundlagen, Hintergründen und der Philosophie und Zukunft von Blogs als Ausdruck einer neuen sozialen Kultur im Internet war viel Raum für Diskussionen. » weiterlesen ...
14.04.07» Das Kammergericht Berlin hatte in einem aktuellen Fall (Az.: 5 W 73/07, Urteil vom 03.04.2007) über verschiedene Formulierungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) bei Versandangaben in eBay-Angeboten zu entscheiden. Im strittigen Angebot der Antragsgegnerin hieß es dazu: "Eine Übergabe an den Paketdienst erfolgt in der Regel 1-2 Tage nach Zahlungseingang, bei kundenspezifischen Anfertigungen ca. 7 Tage-10 Tagen nach Zahlungseingang im Zusammenhang mit folgenden Angaben: Bitte beachten sie bei der Bestellung, dass die Lieferzeiten der Post meist bis zu 10 Tagen dauern kann. (...)" (Fehler im Original). » weiterlesen ...
13.04.07» Das Bundesinnenministerium (BMI) in Berlin plant eine umfassende Fahndung mit gespeicherten Passfotos. Nach dem Vorschlag von Bundesinnenminister Schäuble sollen Polizei-Dienststellen online auf die bei den Meldeämtern gespeicherten Lichtbilder zugreifen können. Bei der geplanten Nutzung sollen nicht nur die Fotos in den neuen biometrischen Reisepässen genutzt werden, sondern auch ein Großteil der noch nicht aktualisierten Bilder in Personalausweisen und Pässen. Diese werden bereits jetzt in vielen Meldeämtern ebenfalls digital gespeichert. Die Pläne sind Teil des Gesetzesentwurf der Bundesregierung u.a. zur Änderung des Passgesetzes vom 05.01.07. » weiterlesen ...
12.04.07» Der kriselnde Bonner Konzern will seinen Video-Download-Dienst erweitern. Ab dem zweiten Quartal 2007 sollen die angebotenen Videos dann nicht mehr nur zur Miete heruntergeladen werden können. T-Online will Videos auch zum Kauf anbieten. Diese sollen nach Erhalt dann legal auf DVD gebrannt werden dürfen. Das erweiterte Modell des Video-on-Demand Shops soll nach Angaben des Telekommunikationsanbieters ebenfalls eine breitere Auswahl an Videos bieten. » weiterlesen ...
11.04.07» Aktuell landen in vielen eMail-Postfächern gefälschte Rechnungen einer Rechtsanwaltskanzlei aus Osnabrück. In den äußerst professionell aufgemachten Spam-eMails werden die Empfänger aufgefordert, hohe ausstehende Gebühren zu begleichen. Das Schreiben ist mit einem erfundenen Aktenzeichen versehen und in Anwalts-typischer Sprache gehalten. Als Absendedatum wird in vielen Fällen der noch in der Zukunft liegende 31.04.2007 genannt. Scheinbarer Absender der eMail ist die "Anwaltskanzlei Tank, RA Olaf Tank, Rheiner Landstraße 197, 49078 Osnabrück". In der eMail wird darauf hingewiesen, dass sich im Anhang die "Originalrechnung als signierte PDF Datei" befindet. Jedoch verbirgt sich dahinter ein gefährlicher Trojaner (Trojanisches Pferd) in Form einer gepackten .zip-Datei. » weiterlesen ...
10.04.07» In einem aktuellen Fall hatte das OLG Frankfurt am Main (Az.: 6 W 27/07, Urteil vom 21.03.2007) wieder einmal zu entscheiden, unter welchen Voraussetzungen ein Verkäufer bei Online-Auktionen wie eBay nicht mehr als Privatperson sondern rechtlich als Unternehmer tätig wird. Das Gericht hatte über die Unternehmer-Eigenschaft einer Person zu entscheiden, die als Verkäufer auf der Auktionsplattform eBay einen eigenen Online-Shop betreibt. Binnen eines Jahres wurden dabei 484 bewertete vollzogene Geschäfte aktenkundig. Nach Darstellung des Verkäufers stellt dieser pro Woche ca. 20-30 Stempel als Angebotsseiten in seinem Webshop ein. Dabei wurden im Herbst 2006 zeitgleich über 300 verschiedene Kaufangebote geschaltet. Die Stempel stammen aus einer privaten Sammlung und wurden vor dem Verkauf nicht gesondert erworben. Der Verkäufer verfügt nach eigenen Angaben insgesamt über ca. 100.000 "postgeschichtliche Belege" (u.a. Stempel) die er nach und nach verkaufen wolle. » weiterlesen ...
09.04.07» Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg hatte aktuell die Klage einer britischen Staatsangehörigen zu verhandeln, die aufgrund der Überwachung ihrer Kommunikation ( Telefon-Nutzung, versandte eMails und Surfverhalten im Internet) gegen ihren Arbeitgeber Klage eingereicht hatte. Der EGMR (Application no. 62617/00, CASE OF COPLAND v. THE UNITED KINGDOM )hat nun entschieden, dass eine solche Überwachung die Privatsphäre der Klägerin verletzt.Die Klägerin Copland ist Angestellte der staatlichen Schule Carmarthenshire College. Dabei ließ der stellvertretende Direktor der Schule die Kommunikation der Angestellten überwachen. » weiterlesen ...
08.04.07» Die EU-Komission hat aktuell die Vorbereitungen für ein kartellrechtliches Verfahren gegen den Computerhersteller Apple eingeleitet . Die Kommission wirft Apple und weiteren großen Plattenfirmen vor, dass Kunden die Online-Musik nur im iTunes-Shop ihres jeweiligen Heimatlandes erwerben können. So kann mit einer Kreditkarte nur im jeweiligen Land, indem diese zugelassen ist, eingekauft werden. Dabei kosten in den einzelnen Ländern die Songs zudem unterschiedlich viel. Die EU-Kommission sieht darin nun einen Verstoß gegen die Prinzipien des europäischen Binnenmarktes und eine Marktabschottung. » weiterlesen ...
07.04.07» Peek & Cloppenburg (P & C) ist ein traditionsreiches Bekleidungshaus. Dabei tragen zwei unterschiedliche Unternehmen diesen Namen. Dies sind P & C Hamburg (Gruppe Nord) und die P & C Düsseldorf (Gruppe West). Zu Letzterem gehört auch, jedoch ohne direkte rechtliche Anbindung, die Ansons`s Herrenhaus KG. Die P & C Düsseldorf Unternehmensgruppe ist wesentlich größer als das Hamburger Unternehmen und zudem auch bundes- und europaweit im Bekleidungssektor unternehmerisch aktiv. Im Zuge dieser Aktivität hatte das Unternehmen nun ein Verfahren vor dem Schiedsgericht („Arbitration and Mediation Centre“) der WIPO (World Intellectual Property Organization) gegen ein US-Unternehmen angestrengt. » weiterlesen ...
06.04.07» Unter einer so genannten "umgekehrten Online-Auktion" versteht man die Nachfrage nach einer Dienstleistung oder einem Produkt durch einen Interessierten. Anbieter der Dienstleistung oder der Ware können dann mit den anfallenden Kosten/Preis ein Gebot abgeben. Je günstiger das Gebot, desto eher kommt nach Ende der Auktionsfrist ein Vertrag mit dem Auftraggeber zustande. Der Bundesgerichtshof (BGH) (Az.: I ZR 40/01, Urteil vom 13.11.2003) hat bereits im Jahr 2003 entschieden, dass "umgekehrte Online-Versteigerungen" grundsätzlich rechtlich zulässig sind. Auch wenn dabei der Preis alle 20 Sekunden automatisch sinkt, ist darin kein Verstoß gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) zu sehen. In dem zugrunde liegenden Sachverhalt ging es dabei um die umgekehrte Auktion eines Produktes. » weiterlesen ...
05.04.07» Das Start-Up Unternehmen Alias24 mit Repräsentanz in München als Betreiber der Podcasting-Plattform "mypods.de" hat eine strafbewehrte Unterlassungserklärung des Computer-Anbieters Apple Inc. erhalten. Apple fordert die Herausgabe der Domain und die Einstellung aller laufenden Aktivitäten auf der Website. Durch die Verwendung des Domain-Namens verstoße das Unternehmen nach Ansicht von Apple gegen seine geschützten Markenrechte. » weiterlesen ...
04.04.07» Das OLG Naumburg (Az.: 10 U 60/06, Urteil vom 22.12.2006) hat in einem aktuellen Fall entschieden, dass bereits die einmalige Übersendung einer unerwünschten Werbenachricht einen unterlassungsrelevanten Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb darstellt. Der Versand einer Werbe-eMail ist nur zulässig, wenn ein ausdrückliches oder konkludentes Einverständnis des Empfängers vorliegt. Fehlt dieses, so nimmt das Gericht eine nicht unerhebliche Störung der betrieblichen Arbeitsabläufe im Unternehmen an. » weiterlesen ...
03.04.07» Ende letzten Jahres hat der Verein "Ehrlich währt am längsten" im Internet für viele Schlagzeilen gesorgt. Zwischen Oktober 2006 und Dezember 2006 verschickte der Verein mehrere tausend Abmahnungen an Händler der Online-Plattform eBay. In den meist identischen Schreiben wurde den Betroffenen ein Verstoß gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (§ 8 UWG) vorgeworfen. Der Verein bemängelte dabei insbesondere Verstöße gegen die Informationspflichten auf den jeweiligen Angebotsseiten bei eBay. In vielen Fällen trafen diese Vorwürfe tatsächlich zu. Die Empfänger wurden aufgefordert eine strafbewehrte Unterlassungserklärung für den Wiederholungsfall zu unterzeichnen und Abmahnkosten in Höhe von 146,16 Euro zu überweisen. Nachdem bei der Staatsanwaltschaft Oldenburg (AZ.: 999 JS 62155/06) mehrere hundert Strafanzeigen gegen den Verein eingegangen waren, wurde ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Zudem erwirkte der Bundesverband Onlinehandel e.V. eine einstweilige Verfügung. Die Staatsanwaltschaft sah durch das Verhalten des "Abmahnvereins" den Anfangsverdacht des Betruges realisiert. Da der Verein jedoch weiter Abmahnschreiben verschickte, wurde der Hauptverantwortliche wegen Wiederholungsgefahr in Untersuchungshaft genommen. » weiterlesen ...
02.04.07» Die WIPO (World Intellectual Property Organization) ist eine Organisation mit dem Ziel die Rechte an immateriellen Gütern zu fördern. Kommt es zu Streitfällen in Fragen des geistigen Eigentums so wird versucht diese mit Hilfe von Mediation und der Einsetzung eines Schiedsgerichts zu lösen. In einem aktuellen Fall hat nun das Online-Community-Portal MySpace vor dem "WIPO Arbitration and Mediation Centre" (Az.: DTV 2006 - 0005, Entscheidung vom 02.03.2007) gegen das Unternehmen "Bhservcom" mit Sitz im Königreich Bahrain, die Domain "myspace.tv" erfolgreich erstritten. » weiterlesen ...
01.04.07» Nach der Klage des US-Unternehmens Viacom gegen Google und seine Tochter YouTube wegen Verletzungen des Urheberrechts auf Schadensersatz in Höhe von über einer Milliarde US-Dollar, geht nun auch ein erster deutscher Pay-TV-Sender gegen die Video-Plattform vor. Der Schlager- Sender "GoldStar TV" macht Schadensersatz in sechsstelliger Höhe wegen der Veröffentlichung von Ausschnitten aus seinen Sendungen auf YouTube geltend. Normalerweise können Kunden diese Sendungen nur gegen Entrichtung einer Gebühr im Rahmen des Pay-TV-Angebotes ansehen. » weiterlesen ...
31.03.07» Nach Inkrafttreten des neuen Telemediengesetzes haben wir für Sie den eRecht24-Musterdisclaimer an die neuen gesetzlichen Gegebenheiten angepasst. Webmaster, die unseren Disclaimer nutzen, können die überarbeitete Version kostenlos unter folgender Adresse downloaden: » weiterlesen ...
31.03.07» Seit sieben Jahren versucht die ICM Registry unter der Endung „.xxx“ eine eigene Top-Level-Domain (TLD) für pornographische Angebote im Internet zu etablieren. Nun hat die für die Verwaltung der Internet-Adressen zuständige Non-Profit-Organisation ICANN (Internet Corporation for Assigned Names and Numbers) mit Sitz im kalifornischen Marina del Rey diesem Vorhaben ein Ende bereitet. In der entscheidenden Abstimmung in Lissabon entschied gestern der ICANN-Vorstand mit neun zu fünf Stimmen bei einer Enthaltung, keine spezielle TLD für Erotik-Angebote zuzulassen. » weiterlesen ...
30.03.07» Das LG Hamburg (Az.: 308 O 793/06, Urteil vom 31.01.2007) hatte zu entscheiden, ob die Übernahme und Veröffentlichung einer fremden Pressemitteilung auf der eigenen Homepage einen Verstoß gegen das Urheberrecht darstellt. Es ging im vorliegenden Verfahren um die rechtliche Wirksamkeit einer erlassenen einstweiligen Verfügung. Antragsteller ist der Inhaber einer Rechtsanwaltskanzlei mit den Arbeitsschwerpunkten Bank-, Börsen- und Kapitalanlagerecht. Im Rahmen seiner Tätigkeit betreibt er einen Online-Informationsdienst zu den genannten Rechtsgebieten. Der Antragsgegner ist im gleichen rechtlichen Sektor tätig und betreibt ebenfalls eine thematische Website. Auf der Website des Antragstellers wurde eine Pressemeldung eines in seiner Kanzlei beschäftigten Anwaltes veröffentlicht. In dieser berichtet er über mehrere durch ihn eingereichte Klageverfahren gegen die Schweizer Vermögensverwaltung. Dabei wurden sämtliche Nutzungsrechte an der Pressemitteilung an den Antragsteller und Inhaber der Kanzlei übertragen. Diese Pressemitteilung veröffentlichte nun der Antragsgegner ebenfalls auf seiner Homepage. Der Antragsteller erwirkte dagegen eine einstweilige Verfügung vor dem LG Hamburg. Gegen den Erlass vom Dezember 2006 legte der Antragsgegner Widerspruch ein. Er bringt insbesondere vor, dass es sich bei einer Pressemitteilung um einen Textbeitrag handele, der zur Nutzung und auch zumindest zur teilweisen Reproduktion bestimmt sei. » weiterlesen ...
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Sören Siebert auf Google+