Die Abmahnungen von Domains und Unternehmen, die das Kürzel „VZ“ beinhalten, gehen weiter. Erst vor wenigen Wochen hatte das Dortmunder Unternehmen microShare AG auf der CeBIT 2009 ihre neue Internet-Teamplattform „microVZ“ vorgestellt, der seinen Nutzern gegen ein Entgelt viren- und spamfreie direkte Kommunikation mit seinen Teampartnern anbietet.
Die Reaktion der Betreiber von studiVZ kommt probt, wie das Unternehmen microShare AG kürzlich selbst in einer Pressemitteilung bekannt gab. So wurden die Betreiber aufgefordert, die Nutzung des Portal-Namens „microVZ“ zukünftig zu unterlassen.
Die microShare AG will nach eigenen Angaben jedoch am Namen festhalten. Ihrer Rechtsauffassung nach bestehe keine Überschneidung der Zielgruppe, weil sich microVZ allein an Geschäftskunden wendet. Folglich habe man den Betreibern von studiVZ eine Abgrenzungsvereinbarung angeboten, wonach sich microVZ verpflichte, ihr Portal ausschließlich zu geschäftlichen Zwecken zu nutzen.
Fazit:
Bereits im vergangenen Jahr wurde mehrfach in den Medien über die Abmahnung vom Kürzel „VZ“ in Domainnamen berichtet. So war etwa die Plattform boersezv.de in einem ähnlichen Rechtstreit unterlegen. Dass die Bezeichnung „microVZ „ Aufmerksamkeit beschert, dürfte der microShare AG sicher bewusst gewesen sein. Ob die Sache tatsächlich ohne die Gerichte beigelegt werden kann, muss man abwarten.
Autor: Florian Skupin
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