Sie sind hier: Internetrecht News Abmahnung Gina Wild lässt Shopbetreiber für April-Scherz abmahnen

Gina Wild lässt Shopbetreiber für April-Scherz abmahnen

Jahr für Jahr ist es traditionell der 1. April, an dem Menschen von ihren Mitmenschen, Radio- oder TV-Sendern auf die Schippe genommen werden. So auch dieses Jahr bei der Online-Einkaufsplattform gimahhot.de, die sich am 1. April für kurze Zeit in Anspielung auf Gina Wild (Michaela Schaffrath) in „ginahot“ unbenannt hat.

In einer Meldung des Shopbetreibers hierzu hieß es: „Gimahhot schließt zweijährigen Werbevertrag mit Ex-Pornostar Michaela Schaffrath ab“.

Die Kunden fanden es ersten Reaktionen zufolge lustig, die bekannte ehemalige Pornodarstellerin hingegen gar nicht: Wie das Unternehmen in seinem eigenen Blog berichtet, wurde entsprechender Aprilscherz nun mit einer Abmahnung der Rechtsanwälte von Gina Wild quittiert.

Fazit:

Jeder Mensch weiß, dass der 1. April DER Tag im Jahr für Späße ist – von daher stellt sich die Frage, ob man eine solche Sache nicht einfach mit Humor hinnehmen kann, sondern gleich die eigenen Rechtsanwälte auf solch eine Sache ansetzen muss. Andererseits kann dem Vorfall eine gewisse Werbewirkung für die Shopbetreiber auch nicht abgesprochen werden.

Autor: Florian Skupin


Anzeige
Sie dürfen diesen Beitrag gern verlinken

Klicken Sie einfach auf das Formularfeld und kopieren Sie sich den Link heraus.

Klicken Sie einfach auf das Formularfeld und kopieren Sie sich den Link heraus.

Klicken Sie einfach auf das Formularfeld und kopieren Sie sich den Link heraus.

Abwahnwarner von Abmahnung-Internet.de

Anzeige

Empfehlung

SSL Zertifikate bereits ab 15 Euro im Jahr bei PSW Ordnungsgemäße Rechnungen einfach online erstellen! Fernstudium Web Business Manager für Webdesigner, IT-Berater, Webmaster und mehr... Steigern Sie den Umsatz Ihrer Website schnell und einfach.
Anzeige

Keine Chance für Abmahner

Erstellen Sie kostenlos ein rechtssicheres Impressum für Ihre Website.

Jetzt Kostenlos Impressum generieren

Für Webmaster und Seitenbetreiber:

Der kostenfreie Disclaimer für Ihre Website

Haben Sie ein konkretes rechtliches Problem? Dann wenden Sie sich bitte einen Anwalt. Auf unseren Seiten finden Sie zahlreiche allgemeine Informationen zum Internetrecht. Fundierte Rechtsberatung im Einzelfall kann allerdings nur ein spezialisierter Rechtsanwalt leisten.

Steigern Sie das Vertrauen Ihrer Kunden. Für Betreiber von Onlineshops und kommerziellen Webseiten unabdingbar:

SSL-Verschlüsselung, SSL-Zertifikate und Trust-Logos

Erstellen Sie Ihre Rechnungen gemäß den Anforderungen des Finanzamts doch einfach online!

Mit easybill bequem ordnungsgemäße Rechnungen schreiben inkl. digitaler Signatur und Datenexport zum Steuerberater. Anforderungen an korrekte Rechnungen mit Mustern und Beispielen.

Erlernen Sie, wie Sie soziale Netzwerke rechtssicher und effektiv Nutzen können, um Ihre Produkte und Dienstleistungen effektiv und nachhaltig bei Ihren Kunden zu platzieren: Facebook Social Media Marketing und rechtssichere Facebookeinbindung.