
Seit einigen Tagen erhalten Online-Händler gefälschte wettbewerbsrechtliche Abmahnungen von der Wettbewerbszentrale, Zweigstelle „Hamm-Bellendorf“. Hintergrund der Abmahnungen sind vermeintlich fehlende Regelungen zu Rückversandkosten.
Im Rahmen der Abmahnung werden die Händler aufgefordert, es zukünftig zu unterlassen, eine vermeintlich fehlerhafte Rückversandkostenregelung in ihren Angeboten zu nutzen. Das Kuriose an der Sache ist: Wie dem „Abmahnschreiben“ zu entnehmen ist, hat man sich bereit erklärt, auf die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung zu verzichten, sofern eine Kostenpauschale in Höhe von 189 EUR gezahlt wird.
Das Konto, auf das die Zahlung erfolgen soll, existiert im Übrigen wirklich – eine Zweigstelle der Wettbewerbszentrale in Hamm-Bellendorf hingegen sucht man jedoch vergeblich. Die Wettbewerbszentrale geht mittlerweile auch selbst gegen die Versendung derartiger Abmahnungen in ihrem Namen vor.
Fazit:
Es kann jedem Händler, der Opfer einer solchen Abmahnung der „Wettbewerbszentrale Hamm“ geworden ist, nur empfohlen werden, mit keinerlei Zahlungen auf dieses Schreiben zu reagieren oder gar die Unterlassungserklärung abzugeben.
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