
“Ehrlich währt am längsten” ist der Name eines Schweizer Vereins, der seit Ende Oktober 2006 in mehreren tausend Fällen Händler der Online – Plattform eBay abgemahnt hat. Dem hat das Landgericht Oldenburg vorerst nun ein Ende gemacht. Dem Antrag des Bundesverbandes Onlinehandel e.V. auf Erlass einer einstweiligen Verfügung wurde stattgegeben, zudem wurde der Hauptverantwortliche des Verein in Untersuchungshaft genommen.
Tausende eBay – Händler trauten ihren Augen nicht, als sie ein Formschreiben des Vereins erhielten, in dem ihnen vorgeworfen wurde gegen das Gesetz gegen den unlauterem Wettbewerb (§ 8 UWG) verstoßen zu haben. Hierbei drehte es sich insbesondere um behauptete Verstöße gegen Informationspflichten auf der Angebotsseite, wie etwa den Hinweis auf das Widerrufsrecht oder die Widerrufsfrist. Die Betroffenen wurden aufgefordert, jeweils eine strafbewehrte Unterlassungserklärung für den Wiederholungsfall zu unterzeichnen und Abmahnkosten in Höhe von 146,16 Euro zu entrichten. In der Sache waren die Vorwürfe oftmals auch zutreffend.
Allerdings fehlt es dem verein aller Voraussicht nach an der so genannten Aktivlegitimation, um Abmahnungen überhaupt aussprechen zu dürfen. Vielmehr besteht der Verdacht, dass der Verein “Ehrlich währt am längsten” die Berechtigung der Abmahnbefugnis lediglich behauptet hat um hier Abmahngebühren zu generieren. Inzwischen sind bereits mehrere hundert Strafanzeigen gegen den Verein eingegangen. Die Staatsanwaltschaft Oldenburg (AZ.: 999 JS 62155/06) sieht in dem Vorgehen des Vereins mit Zweigniederlassung in Hatten bei Oldenburg den Anfangsverdacht eines Betruges.
Nach § 8 Abs.3 Nr.2 UWG besteht für rechtsfähige Verbände zur Förderung gewerblicher oder selbstständiger Interessen die Berechtigung zur Abmahnung. Dabei ist eine Voraussetzung, dass dem Verband eine erhebliche Anzahl von Unternehmen angehört, die Waren oder Dienstleistungen gleicher oder verwandter Art auf demselben Markt vertreibt. Die Staatsanwaltschaft Oldenburg sieht dieses Merkmal nicht als gegeben an. Auch ist der Verein nicht in der Liste der qualifizierten Eintrichtiungen nach § 8 Abs.3 Nr.3 UWG. Da der Verein trotz Kenntnis des Ermittlungsverfahrens weiter Abmahnungen verschickt hat, wurde der Hauptverantwortliche des Vereins wegen Wiederholungsgefahr in Untersuchungshaft genommen.
Zudem hat er Bundesverband Onlinehandel e.V. zudem eine einstweilige Verfügung gegen den Verein erwirkt. Hierin wird dem Verein bei Androhung eines Ordnungsgeldes von bis zu 250.000 Euro oder bis zu sechs Monate Haft untersagt, weitere Abmahnungen auszusprechen.
Fazit:
Es kommt immer wieder vor, dass versucht wird mit massenhaft versendeten identischen Abmahnungen schnell viel Geld zu verdienen. Mit der Anzahl der versendeten Abmahnungen steigt dann auch die Zahl der Betroffenen, die die geforderten Kosten einfach begleichen.
Wird die Abgabe der Unterlassungserklärung jedoch ohne juristische Peüfung einfach verweigert, droht der Erlass einer so genannten einsweiligen Verfügung. Die rechtlichen und finanzielllen Folgen sind den Betroffenen dabei oftmals nicht klar. Ob die Abgae einer Unterlassungserklärung zurecht gefordert wurde kann aber nur ein Rechtsanwalt im jeweiligen Einzelfall prüfen.
Fälle wie die Abmahnungen von “Ehrlich währt am längsten” zeigen zudem, dass es sinnvoll ist den eigenen eBay-Shop auf Rechtssicherheit zu prüfen bevor es zu einer Abmahnung kommt.
Autor:
Philipp Otto
Links:
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