
Die IFPI (International Organisation of the Phonographic Industry) ist eine international organisierte Interessenvertretung der Musikindustrie. Sie vergibt nicht nur den berühmten World Music Award, sondern hat sich auch der Verteidigung geistiger Eigentumsrechte im Musikbereich verschrieben. Die deutsche Sektion der IFPI kämpft vehement gegen die Nutzung von legalen digitalen Aufnahmeprogrammen von Musik aus Online - Radios und gegen Filesharing mit urheberrechtlich geschütztem Material in P2P – Tauschbörsen.
Aufsehen erregt derzeit eine geplante Kampagne, bei der die IFPI mindestens 1000 in Deutschland ansässige Nutzer von Tauschbörsen pro Monat wegen illegaler Uploads abmahnen will. Ziel ist es, durch Abschreckung und Verunsicherung der meist jugendlichen Nutzer das Bewusstsein des Wertes von geistigem Eigentum zu stärken. Ob diese Methode erfolgreich sein wird, ist zu bezweifeln. Bereits in den vergangenen Jahren ist die Musikindustrie mit tausenden Strafanzeigen gegen den Tausch von urheberrechtlich geschütztem Material im Internet vorgegangen, ohne dass dies einen nennenswerten Erfolg gezeigt hat.
Große Hoffnung setzt die IFPI auch auf die Umsetzung der EU – Richtlinie zum Schutz geistigen Eigentums in deutsches Recht. Die geplante Ausgestaltung des Gesetzes sieht vor, dass die Rechtevertreter nicht mehr den umständlichen Weg über eine Strafanzeige (Akteneinsicht) wählen müssen, um an die Namen der Beschuldigten zu gelangen. Vielmehr soll ein direkter Anspruch auf Auskunftserteilung der Musikindustrie bei den jeweiligen Providern geschaffen werden. Zivilrechtliche Ansprüche könnten dann wesentlich schneller und unter Umgehung von strafrechtlichen Ermittlungen geltend gemacht werden. Dass diese Vorgehensweise sehr problematisch ist, hat inzwischen auch der Gesetzgeber erkannt und plant nun, dass die Weitergabe der Nutzerinformationen wenigstens von einem Richter genehmigt werden müssen.
Fazit:
Ob der konfrontative Weg der IFPI mit ihren potentiellen Kunden erfolgversprechend ist, bleibt abzuwarten. Es kann aber davon ausgegangen werden, dass es weiterhin zu massenhaften Abmahnungen der Nutzer von Peer-to-Peer-Tauschbörsen kommen wird. Wer eine Strafanzeige oder Abmahnung erhält, sollte einen spezialisierten Rechtsanwalt kontaktieren, um das Kostenrisiko möglichst zu verringern.
Autor: Philipp Otto
Rechtsberatung Abmahnung: Rechtsanwalt Sören Siebert
www.kanzlei-siebert.de
Klicken Sie einfach auf das Formularfeld und kopieren Sie sich den Link heraus.
Klicken Sie einfach auf das Formularfeld und kopieren Sie sich den Link heraus.
Klicken Sie einfach auf das Formularfeld und kopieren Sie sich den Link heraus.
Abmahnung für Herr Marc Klammek und Herr Florian Richter: „Wonderful[…]
Abmahnung Grafton Hold LLP: „Bei mir bist Du schee“ (Ilhama[…]
Abmahnung Boehmert & Boehmert: Jack Daniel’s Properties, Inc. Derzeit mahnt[…]
Abmahnung Sony Music Entertainment Germany GmbH: „Abenteuer“ (Andrea Berg) Schon[…]
Abmahnungen für die Universal Music GmbH Die Kanzlei Rasch Rechtsanwälte[…]
Eigentlich ging es um die Bewilligung von Prozesskostenhilfe einer wegen[…]
Abmahnung astragon Software GmbH: „Railworks 3“ Die softwareherstellende astragon Software[…]
Abmahnung für Herrn Dean Leal, Immoral Productions Der Meininger Rechtsanwalt[…]
Abmahnung ROOF Music Schallplatten- und Verlags GmbH: „Amore und so’n[…]
Abmahnung Baseprotect GmbH: „The Dough (Bablo)“ Im Auftrag der Firma[…]