
Nicht nur die Torschützen Roy Maakay und Lucio konnten sich diese Woche über den Sieg des FC Bayern gegen Real Madrid freuen. Auch für viele Händler die über Online-Verkaufsplattformen wie eBay ihre zuvor regulär erworbenen „relativ günstigen“ Eintrittskarten für einen weit höheren Preis (bis zu 1000 Euro) an andere Fans verkauft hatten, war dies ein wirtschaftlich erfolgreicher Tag. Immer öfter haben Vereine der Bundesliga mit dem Problem des illegalen Handels mit Tickets zu kämpfen. Auf einer Tagung der Bundesligisten haben die Clubs sich nun mit Unterstützung der Deutschen Fußball Liga (DFL) verständigt und einen gemeinsamen Katalog von Maßnahmen beschlossen.
So sollen zunächst gleichlautende AGB in allen Vereinen geschaffen werden, die den Verkauf von Tickets zu einem höheren Preis als dem Einkaufspreis verbieten. Dies ist bislang uneinheitlich geregelt. Bei manchen Vereinen werden Vertragsstrafen in Höhe von bis zu 2.500.- Euro fällig, bei anderen Clubs der Bundesliga sucht man eine solche Regelung vergeblich. Immer wieder werden auch nicht bezahlte oder gestohlene Tickets bei Auktionshäusern wie eBay oder „bundesligakarten.de“ angeboten. Die Vereine wollen dem Vorbild von 11 der 18 Vereine der 1. Bundesliga nun folgen und elektronische Eingangskontrollen errichten, bei denen ein Zugang mit einer im Schwarzhandel erworbenen und sodann gesperrten Karte nicht möglich ist. Vereine wie der FC Bayern München versuchen einerseits im Dialog mit eBay und andererseits mit der Verschickung von mehreren Hundert Abmahnungen den illegalen Handel einzuschränken. Der FC Bayern verlangte von eBay, dass bei angebotenen Karten zumindest auch die Nummer des Sitzplatzes mit angegeben werden muss, damit kommerzielle Händler von überteuerten Tickets leichter zu identifizieren sind. Diese Forderung lehnte eBay jedoch aufgrund fehlender technischer Machbarkeit ab. Ein erster Bundesligaverein hat eBay nun eine strafbewehrte Unterlassungserklärung zukommen lassen. eBay mache sich durch die Tolerierung des illegalen Handels mitschuldig, so das Argument. Die Betreiber der Verkaufsplattform wehrten sich dagegen und verweist auf die unklare rechtliche Lage und ein fehlendes generelles Verbot für den Schwarzhandel solcher Tickets.
Der Hamburger SV klagt unterdessen erfolgreich gegen die Verkaufsplattform „bundesligakarten.de“ wegen des nicht erlaubten Weiterverkaufs von Eintrittskarten für Heimspiele des HSV in der AOL-Arena. Das OLG Hamburg (Az.: 5 U 65/04, Urteil vom 03.02.2005) hatte dazu entschieden, dass ein Bundesligist grundsätzlich den Weiterverkauf von Tickets in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) untersagen kann. Sobald der Käufer einer Eintrittskarte von den AGB Kenntnis erlangt, sind diese wirksam. Wird der Weiterverkauf trotzdem nicht eingestellt liegt ein wettbewerbswidriges Umgehungsgeschäft vor. Da die beklagte Partei gegen diese Entscheidung Revision eingelegt hatte, muss nun der Bundesgerichtshof (BGH) über diesen Streit entscheiden. Mit dem Urteil ist noch dieses Jahr zu rechnen.
Fazit:
Der Verkauf von überteuerten Tickets auf dem Schwarzmarkt ist nicht nur für die Vereine sondern auch für die Fans ein großes Ärgernis. Da viele sich bereits die regulären Ticketpreise für Fußballspiele nicht leisten können, entscheidet beim illegalen Handel noch stärker die Kaufkraft des Fan ob er ein Spiel im Stadion ansehen kann oder nicht. Das Urteil des BGH wird nun mit Spannung erwartet, da davon auszugehen ist, dass es Signalwirkung für Betreiber von Verkaufsplattformen und kommerzielle Händler von überteuerten Tickets hat.
Autor: Philipp Otto
Rechtsberatung Abmahnungen und eCommerce: Rechtsanwalt Sören Siebert
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