Ende letzten Jahres hat der Verein "Ehrlich währt am längsten" im Internet für viele Schlagzeilen gesorgt. Zwischen Oktober 2006 und Dezember 2006 verschickte der Verein mehrere tausend Abmahnungen an Händler der Online-Plattform eBay. In den meist identischen Schreiben wurde den Betroffenen ein Verstoß gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (§ 8 UWG) vorgeworfen. Der Verein bemängelte dabei insbesondere Verstöße gegen die Informationspflichten auf den jeweiligen Angebotsseiten bei eBay. In vielen Fällen trafen diese Vorwürfe tatsächlich zu. Die Empfänger wurden aufgefordert eine strafbewehrte Unterlassungserklärung für den Wiederholungsfall zu unterzeichnen und Abmahnkosten in Höhe von 146,16 Euro zu überweisen. Nachdem bei der Staatsanwaltschaft Oldenburg (AZ.: 999 JS 62155/06) mehrere hundert Strafanzeigen gegen den Verein eingegangen waren, wurde ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Zudem erwirkte der Bundesverband Onlinehandel e.V. eine einstweilige Verfügung. Die Staatsanwaltschaft sah durch das Verhalten des "Abmahnvereins" den Anfangsverdacht des Betruges realisiert. Da der Verein jedoch weiter Abmahnschreiben verschickte, wurde der Hauptverantwortliche wegen Wiederholungsgefahr in Untersuchungshaft genommen.
Die Staatsanwaltschaft ging davon aus, dass es dem abmahnenden Verein an der Legitimation fehlte, solche Schreiben zu verschicken. Nach § 8 Abs.3 Nr. 2 UWG benötigen rechtsfähige Verbände für den Versand einer Abmahnung die so genannte Aktivlegitimation. Diese liegt nur dann vor, wenn dem Verband eine erhebliche Anzahl von Unternehmen angehört, die Waren oder Dienstleistungen gleicher oder verwandter Art auf demselben Markt vertreibt. An dieser fehlte es nach Ansicht der Staatsanwaltschaft. Daran änderte auch nicht, dass der Verein versuchte, abgemahnte Händler nach Zahlung des geforderten Betrages als Mitglieder für sich zu gewinnen um so auf eine für die Aktivlegitimation ausreichende Anzahl zu kommen.
Nun hat die Staatsanwaltschaft Oldenburg gegen den Vorsitzenden des Vereins "Ehrlich währt am längsten" und seine Tochter wegen gemeinschaftlichem gewerbsmäßigen Betrug Anklage vor der großen Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Oldenburg erhoben. In der Klageschrift wird den beiden Tatverdächtigen vorgeworfen in 392 Fällen eBay-Händler wegen vermeintlichen oder tatsächlichen Verstößen gegen die gesetzlichen Informationspflichten abgemahnt und unberechtigter Weise Abmahngebühren in Höhe von 146, 16.- Euro kassiert zu haben. Die Täuschungshandlung ist nach den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft in der Vortäuschung der Aktivlegitimation nach § 8 UWG zu sehen. Der Verein habe nie über die nötige Anzahl von Mitgliedern verfügt. Dabei seien Vereinsmitglieder auch über Zeitungsinserate für eine Nebentätigkeit in Heimarbeit geworben worden. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der tatsächliche Vereinssitz in Sandkrug bei Oldenburg war und nicht wie vom Beklagten behauptet, in der Schweiz. Die Staatsanwaltschaft geht von einem Gesamtschaden in Höhe von 54.272.- Euro aus. Die Tochter habe sich dabei wegen Bereitstellung ihres Kontos und der Erledigung von Schreibarbeiten als Täterin strafbar gemacht. Das LG Oldenburg hat über den Zeitpunkt der Eröffnung der Hauptverhandlung noch nicht entschieden. In der Zwischenzeit hatte der Verein auf seiner Website angekündigt, sich zu liquidieren. Die Website ist inzwischen auch nicht mehr zu erreichen.
Fazit:
Die offensichtlich rechtswidrigen Abmahnungen des Vereins haben nun zur Erhebung der Anklage geführt. Für viele Betroffene ist dies eine gute Nachricht. Wer eine Abmahnung erhalten hat, sollte einen spezialisierten Rechtsanwalt zu Rate ziehen. Auf keinen Fall sollten vorschnell geforderte Gebühren entrichtet oder eine beigefügte strafbewehrte Unterlassungserklärung unterzeichnet werden. Es ist zunächst immer zu klären ob die Abmahnung berechtigt oder wie in diesem Fall aller Voraussicht nach rechtswidrig ist.
Autor: Philipp Otto
Rechtsberatung Abmahnung im Internet: Rechtsanwalt Sören Siebert
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