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Abmahnung für Apple und Microsoft wegen Kopierschutz

Der US-Hersteller für Kopierschutzsysteme und DRM - Technik (Digital Rights Management) Media Rights Technologies (MRT) hat die führenden Anbieter von MediaPlayern Microsoft, Apple, Adobe und RealNetworks wegen angeblichen Verstößen gegen den Digital Millenium Copyright Act (DMCA) abgemahnt. In einer Pressemitteilung von Media Rights Technologies wird den Konzernen vorgeworfen ihre MediaPlayer (z.B. Windows Vista, Real Player, Flash Player oder iTunes), ohne Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen, millionenfach verbreitet zu haben.

Der DMCA von 1998 sieht vor, dass es allgemein verboten ist, technische Kopierschutzsysteme, die den Zugang zu urheberrechtlich geschützten Werken reglementieren, zu umgehen. Das Unternehmen sieht, in der durch sein Tochterunternehmen Bluebeat.com angebotenen Kopierschutz-Software „X1 Secure Recording Control“, eine nachweislich effektive Schutzeinrichtung. Da die von den abgemahnten Konzernen angebotenen Player es jedoch ermöglichen, auch kopiergeschützte Musik über die analoge Ausgabe aufzuzeichnen und gleichzeitig die Nutzung der MRT-Software vermieden würde, sei darin ein Verstoß gegen den DMCA zu sehen. Nach Ansicht von MRT stellt bereits die Vermeidung des Einsatzes von wirksamen Systemen einen Gesetzesverstoß nach dem DMCA dar.

Das Unternehmen hat den abgemahnten Unternehmen nun zehn Tage Zeit gegeben ihre „analogen Löcher“ zu schließen. Dabei zeigt sich das Unternehmen gerne bereit mit den großen Anbietern gemeinsam eine Lösung zu entwickeln. Wenn die Praxis nicht geändert wird oder zu keiner erfolgreichen Kooperation zwischen den Beteiligten komme, droht MRT bereits mit dem Gang vor ein US-Bundesgericht. Ziel ist dann im Wege einer einstweiligen Verfügung die weitere Verbreitung der angebotenen Media-Player gerichtlich unterbinden zu lassen.

Fazit:

Eines hat der kleine kalifornische Hersteller MRT bereits geschafft: Seine Kopierschutz-Software ist durch die weltweite Berichterstattung binnen weniger Tage bekannt geworden. Inwieweit sich die abgemahnten Unternehmen von dem Vorgehen von MRT beeindrucken lassen, bleibt abzuwarten. Rechtlich haben die Unternehmen nun die Möglichkeit durch ein Feststellungsurteil die behaupteten Verstöße zu entkräften.

 

Autor: Philipp Otto

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Labels: Abmahnung

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