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Media Markt trennt sich von Rechtsanwalt Steinhöfel

Wie nach einem Bericht der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung (FAS) bekannt wurde, hat sich der Media-Saturn-Konzern von seinem Rechtsbeistand Joachim Steinhöfel getrennt. Rechtsanwalt Steinhöfel war im Rahmen seiner Tätigkeit für den Media-Saturn-Konzern sowohl durch das Aussprechen massenhafter Abmahnungen als auch durch medienwirksam Auftritte in der Werbung des Media-Marktes aufgefallen.

In die Kritik geraten waren der Media-Saturn-Konzern und dessen Rechtsvertreter Steinhöfel durch in letzter Zeit ausgesprochene massenhafte Abmahnungen kleiner und mittelständischer Online-Shops, insbesondere die FAS sowie Spiegel-Online hatten hierüber verstärkt und kritisch berichtet.  Es wurden Vermutungen laut, dass die massenhaften Abmahnungen allein der Marktbereinigung dienen sollten. In letzte Zeit wurden zudem zahlreiche Blogs abgemahnt, die sich kritisch mit den Themen Media-Markt-Abmahnungen, Rechtsanwalt Steinhöfel sowie der unglaublich nervigen Werbung des Unternehmens beschäftigt haben. 

Wie die FAS berichtet hat sich das Unternehmen nun von Steinhöfel getrennt, um „ein besseres Image für den Konzern und ein friedlicheres Verhältnis zur Konkurrenz“ zu schaffen. 

Hintergrund:

In der Vergangenheit ließen verschiedenen der rechtlich selbständigen Media-Markt-Filialen zahlreiche Online-Shops aus dem Bereich Elektronikversand kostenpflichtig abmahnen. Anlass für die Abmahnungen waren  insbesondere Verstöße gegen die Preisangabeverordnung (PAngVO). Diese besagt, dass sich die Angaben zu Umsatzsteuer und Versandkosten bei der Bewerbung von Angeboten im Internetversandhandel in unmittelbarer räumlicher Nähe zu den beworbenen Artikeln befinden müssen. Der Nutzer muss zumindest eindeutig zu einem Gesamtpreis einschließlich der Angaben nach § 1 II PAngVO hingeführt werden.

Diese Vorgaben, die sich zudem in allen Einzelheiten auch nicht unmittelbar aus dem Gesetz ergeben, hatten zahlreiche Online-Shops nicht vollständig umgesetzt. Teilweise wurde nicht darauf hingewiesen, dass die Umsatzsteuer im Endpreis enthalten ist, oftmals fehlte ein direkter und deutlicher Hinweis auf die Versandkosten. Auch die von vielen Händler praktizierte „Sternchenlösung“ wird von einigen Gerichten nicht für zulässig erachtet und in diesem Zusammenhang abgemahnt.

Shopbetreiber sollten aufgrund des Konkurrenzdrucks im Netz und der sich hieraus ergebenden massiven Abmahntätigkeit von Wettbewerbern anwaltlich beraten lassen, um das Risiko kostenpflichtiger Abmahnungen möglichst zu verringern.

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Labels: Abmahnung

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