
Wer sich zur Zeit bei dem UseNet-Anbieter "usepirat.de - unlimited usenet" anmelden will, dem wird kurz und förmlich mitgeteilt: "Anmeldungen sind zur Zeit nicht möglich". Der Eigenwerbung "No Limits! Kein Downloadlimit! Kein Zeit-Limit! Kein Traffic-Limit! Kein Geschwindigkeitslimit!" zufolge bietet der Dienst Zugriff auf "MP3s, Filme, Software, Games und Erotik". Aktuell hat der Betreiber seinen Dienst allerdings eingestellt. Hintergrund ist eine Abmahnung durch die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA).
Die GEMA wirft dem Betreiber vor, dass dieser sein Angebot "ausdrücklich in den Kontext der rechtswidrigen Nutzungsmöglichkeiten des UseNet" gestellt habe. Die Betreiber wurden aufgefordert, keine geschützten Werke aus dem Repertoire der GEMA ohne vorherige Lizenz zum Download bereit zu stellen. Wie die Plattform Golem.de berichtet, habe Usepirat seinen Dienst vorerst freiwillig zum 31.07.2007 eingestellt um langwierige Rechtsstreits mit der GEMA zu vermeiden. Allerdings sei die Einstellung noch nicht endgültig, da man auf die angestrebte Berufungsentscheidung in einem Verfahren gegen einen anderen UseNet -Betreiber warte. Usepirat geht dabei von einem Zeitraum von ca. einem halben Jahr aus.
Der Vorstandsvorsitzende der GEMA Harald Heker bewertete die Schließung folgendermaßen: " Diese aktuellste Entwicklung zeigt, dass wir auf dem richtigen Weg sind. Mit der wegweisenden Grundsatzentscheidung des Landgerichts Hamburg in dem Verfahren gegen den UseNet-Zugangsvermittler UseNext haben wir ein wichtiges Exempel statuiert, welches bei Gerichten und in der Szene zunehmend Bestätigung findet. Wir werden uns daher auch in Zukunft weiterhin konsequent gegen alle Dienstbetreiber wenden, die die Rechte unserer Mitglieder nicht respektieren und auf deren Rücken Profit erzielen."
Fazit:
Die Abschaltung des UseNet-Dienstes, ausgelöst durch die Abmahnung, erfolgte nun im Rahmen einer freiwilligen Vereinbarung zwischen der GEMA und Usepirat.
Es wäre wünschenswert wenn alsbald ein tragfähiges Lizenzmodell zwischen den Beteiligten geschaffen werden könnte, dass die Interessen beider Parteien ausreichend berücksichtigt.
Autor: Philipp Otto
Rechtsberatung Abmahnung und Online-Dienste: Rechtsanwalt Sören Siebert
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