Sie sind hier: Internetrecht News Abmahnung iPhone: Apple lässt Verkäufer vom CECT „i9“ abmahnen

iPhone: Apple lässt Verkäufer vom CECT „i9“ abmahnen

Das iPhone hat sich innerhalb kürzester Zeit nicht nur zum Statusobjekt, sondern vielmehr auch zum Kultobjekt bei vielen jungen Menschen entwickelt. Viele schreckt jedoch der im Vergleich zu anderen Smartphones hohe Verkaufspreis von 600 EUR ab. Eine kostengünstige Alternative zum iPhone ist an dieser Stelle das „i9“ vom Hersteller CECT, das unter anderem auf der Plattform eBay für etwa 70 EUR verkauft wird, dem iPhone jedoch ziemlich ähnlich sieht.

Genau dieser Umstand der Verwechslungsmöglichkeit der beiden Geräte könnte nun jedoch zu einer teuren Angelegenheit für viele eBay-Händler werden, die das i9 auf eBay vertreiben.Der Grund:

Apple sieht seine Geschmacksmusterrechte mit dem Design des i9 verletzt und lässt daher eBay-Händler des i9 durch die international tätige Kanzlei Bird & Bird abmahnen. Den Abmahnungen wurde ein Gegenstandswert in Höhe von 1.000.000 EUR zugrunde gelegt, woraus sich Anwaltskosten in Höhe von 8.112,60 EUR sowie eventuell gesondert zu zahlender Schadensersatz ergeben, die der Abgemahnte zu zahlen hat.

Fazit:

Gerade hinsichtlich des hohen Gegenstandswertes sowie den mit einem voreiligen Unterzeichnen der beigefügten Unterlassungserklärung aufkommenden Risiken kann es jedem Abgemahnten nur empfohlen werden, sich anwaltlich beraten zu lassen. Hierbei kann außergerichtlich ein Pauschalhonorar mit dem eigenen Anwalt vereinbart werden, um die eigenen Kosten einigermaßen gering zu halten.


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