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Abmahnung: Stadt Augsburg mahnt Blogger wegen Domain-Anfrage ab

Zahlreiche Blogger wurden bereits Opfer einer Abmahnung, etwa weil sie im Rahmen der Registrierung eines Domain-Namens für ihren Blog Marken- oder Namensrechte von Dritten verletzt haben. Das Webmaster jedoch auch durch deutsche Bürokratie schmerzlich zur Kasse gebeten werden können, zeigt das folgende Beispiel.

Was war passiert?

Ein 25-jähriger wollte gemeinsam mit Freunden unter anderem über seine Heimatstadt Augsburg bloggen und registrierte dafür die Domain augsburgr.de. Um sich rechtlich abzusichern, fragte er bei der Stadt Augsburg an, ob er die Domain nutzen könne. Statt jedoch eine Antwort zu erhalten, flatterte ein paar Tage später eine Abmahnung samt Kostennote in Höhe von 1890 EUR ins Haus.

Der Grund: Der Webmaster habe lediglich nicht um Erlaubnis gefragt, sondern vielmehr die Stadt Augsburg vom vermeintlichen Verstoß gegen das Namensrecht in Kenntnis gesetzt. Wer jetzt denkt, eine solche Angelegenheit, bei der sich ein Webmaster freiwillig absichern wollte, könnte unbürokratisch z.B. durch eine kurze Mail geklärt werden, der vergisst jedoch die deutschen Mühlen der Bürokratie.

Fazit:

Nach Angaben eines Vertreters der Stadt Augsburg handele es sich um „sehr spezielle Rechtsfragen“, die ein Vorgehen mittels Anwalt erforderten. Die Zahlung der Anwaltsgebühren durch den Verletzer sei „recht und billig“ – und der angesetzte Streitwert in Höhe von 50.000 EUR sehr moderat.


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