
In Deutschland ist nahezu jeder Haushalt dazu verpflichtet, GEZ-Gebühren zu leisten. Dass in Verbindung mit diesen GEZ-Gebühren teilweise abstruse Geschichten entstehen, ist nichts Neues. Über einige dieser Geschehnisse wurde im Blog gez-abschaffen.de berichtet.
Dieser Blog wird von Bernd Höcker betrieben. Er gibt seit 2001 Ratschläge im Umgang mit der GEZ. Zudem verfasst er seit Jahren Bücher darüber, wie man der Zahlung von Rundfunkgebühren entgehen kann. Höcker hat sich vor einigen Jahren selbst bei der GEZ abgemeldet. Im Jahr 2007 sollte er zwangsangemeldet werden. Hierüber berichtete er ausführlich in seinem Blog. Am 17. April 2009 erhielt Höcker eine Abmahnung mit einem Gegenstandswert von 50.000 Euro. Zudem soll er einige Inhalte offline nehmen.
Hinter dieser Abmahnung steckt der NDR, da durch Höckers Blog die Persönlichkeitsrechte des NDR-Justitiars Klaus Siekmann verletzt wurden. Dies sollte Höcker unterlassen. Siekmann war oft im Zusammenhang mit dem NDR namentlich genannt worden. Allerdings hatte er nur in diesem Fall geklagt. Das Landgericht Hamburg gab Siekmann Recht. In der mündlichen Verhandlung im Dezember 2009 hat Höcker die geforderte Unterlassungserklärung im Bezug auf die Berichterstattung über die Strafanzeige und das eingestellte Ermittlungsverfahren abgeben. Das endgültige Urteil wird am 15. Januar verkünden.
Bereits in der Vergangenheit hatte die GEZ Blogger abmahnen lassen, unter anderem wegen der Verwendung der Bezeichnung "GEZ-Gebühren", später dann aber einräumen müssen, dass diese Abmahnungen "nicht optimal" gelaufen seien.
Fazit:
Durch diesen Fall wird die freie und öffentliche Meinungsäußerung der öffentlich-rechtlichen Sender erheblich in Frage gestellt. Hierzu sind gerade diese Sender verpflichtet. Das Vorgehen des NDR hat einige Kritik hervorgerufen, da ein Journalist nicht dem Grundrecht der Meinungs- und Pressefreiheit nachkommen kann.
Autorin: Christin Plescher
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