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Verbraucherzentrale: Kinderseiten wegen unzulässiger Werbung abgemahnt

Viele auf Kinder ausgerichtete Webseiten bieten neben dem Angebot an Spielen und Informationen anscheinend auch häufig ungeeignete Werbeanzeigen. Der Verbraucherzentrale-Bundesverband (VZBV) analysierte einige Spieleportale für Kinder und fand mehrere unzulässige Anzeigen.

Rechtliche Schritte gegen Anbieter von Kinderportalen eingeleitet

Nach Angaben des VZBV wurden insgesamt 11 Portale für Kinder wegen unlauterer Praktiken abgemahnt. Dabei reichten 6 Betreiber eine Unterlassungserklärung ein und in 2 Fällen wurde geklagt. Im außergerichtlichen Verfahrensstadium befinden sich laut Aussage der Verbraucherzentrale 3 weitere Fälle.

Grund für die Untersuchung war die Vermutung, dass viele Betreiber von Internetseiten für Kinder Werbung und webseitenrelevanten Inhalt nicht deutlich genug trennen. Versehentliches Anklicken plötzlich erscheinender Pop-Up-Fenster würde nach Angaben der Verbraucherzentrale die Gefahr bergen, dass Kinder unbeabsichtigt auf Werbeseiten landen könnten. 

Mehrere Kinderportale beinhalten laut VZBV außerdem Links, welche zu entwicklungsbeeinträchtigenden oder nicht jugendgerechten Internetseiten mit Gewaltszenen von Kinofilmen führen. Oft werde zudem nicht altersgerechte Werbung vor dem Beginn vieler Onlinespiele gezeigt.

Die Forderung des Verbraucherzentrale-Bundesverbands ist das werbefreie Gestalten von kindergerechten Internetinhalten.

Fazit: Kinderseiten sollen in Zukunft sicherer werden und das Surfen im Internet für Kinder ungefährlicher gestaltet werden. Wenn selbst Internetseiten, welche extra für Kinder geschaffen werden, die Entwicklung der jungen Menschen beeinträchtigen können, befinden sich viele Eltern in einer misslichen Lage. Die Abmahnungen des Bundesverbandes können ein weiterer Schritt in Richtung kindergeeignetes Internet sein. Sollten die Betreiber von Kinderwebseiten auf Werbung nicht verzichten können, so müssen strengere Regeln festgelegt werden, sagte der VZBV.


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