
Nachdem die GEZ -wie berichtet- die Website akademie.de unter anderem wegen der Verwendung des Begriffs "GEZ-Gebühren" abgemahnt hat herrscht bei den öffentlich-rechtlichen Sendern Uneinigkeit inwieweit das Vorgehen strategisch richtig oder falsch ist. So erklärte der Verwaltungsdirektor des WDR und Verwaltungsratsvorsitzende der GEZ Lutz Marmor gegenüber dem evangelischen Pressedienst epd-Medien, dass die Abmahnung nicht optimal gewesen sei.
Besonders pikant für die GEZ ist, dass das umstrittene Vorgehen nun gleichzeitig mit der neuen Imagekampagne "Natürlich zahl` ich" der Gebühreneinzugszentrale heftig öffentlich diskutiert wird und ein schlechtes Licht auf die Einrichtung wirft. Gleichzeitig rücken so auch die geplanten erweiterten Befugnisse der GEZ nach der Änderung des Rundfunkstaatsvertrages stärker in die öffentliche Debatte.
Die Anbieter der abgemahnten Website akademie.de haben unterdessen wie angekündigt eine modifizierte Unterlassungserklärung für den Wiederholungsfall unterzeichnet. Nach Medienberichten hat der SWR, der als Partei im Verfahren für die GEZ eingesprungen ist, diese stellvertretend für die anderen Anstalten größtenteils akzeptiert. Die noch strittigen Passagen sollen nun zwischen den rechtlichen Vertretern beider Seiten geklärt werden.
Fazit:
Grundsätzlich hat auch die GEZ einen legitimen Anspruch gegen falsche Darstellungen oder falsche Tatsachenbehauptungen juristisch vorzugehen. Jedoch zeigt der vorliegende Fall, dass die Abmahnung unter anderem wegen der Verwendung des Begriffes "GEZ-Gebühren" ein PR-Gau war. Nicht zuletzt die eigenen öffentlich-rechtlichen Anstalten haben den abgemahnten Begriff hundertfach in ihren Online-Angeboten verwendet.
Autor: Philipp Otto
Rechtsberatung Internetrecht: Rechtsanwalt Sören Siebert
Klicken Sie einfach auf das Formularfeld und kopieren Sie sich den Link heraus.
Klicken Sie einfach auf das Formularfeld und kopieren Sie sich den Link heraus.
Klicken Sie einfach auf das Formularfeld und kopieren Sie sich den Link heraus.
Abmahnung GSDR GmbH: „Hardcore Vibes“ (Global Deejays) Die Frankfurter Kanzlei[…]
Abmahnung DigiProtect GmbH: „Gebt alles“ (Cassandra Steen) Im Auftrag der[…]
Einmal mehr ist ein Chartcontainer Gegenstand von Abmahnungen diverser Rechtsanwaltskanzleien.[…]
Abmahnung für Herr Marc Klammek und Herr Florian Richter: „Wonderful[…]
Abmahnung Grafton Hold LLP: „Bei mir bist Du schee“ (Ilhama[…]
Abmahnung Boehmert & Boehmert: Jack Daniel’s Properties, Inc. Derzeit mahnt[…]
Abmahnung Sony Music Entertainment Germany GmbH: „Abenteuer“ (Andrea Berg) Schon[…]
Abmahnungen für die Universal Music GmbH Die Kanzlei Rasch Rechtsanwälte[…]
Eigentlich ging es um die Bewilligung von Prozesskostenhilfe einer wegen[…]
Abmahnung astragon Software GmbH: „Railworks 3“ Die softwareherstellende astragon Software[…]