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Abmahnung durch GEZ ist "nicht optimal"

Nachdem die GEZ -wie berichtet- die Website akademie.de unter anderem wegen der Verwendung des Begriffs "GEZ-Gebühren" abgemahnt hat herrscht bei den öffentlich-rechtlichen Sendern Uneinigkeit inwieweit das Vorgehen strategisch richtig oder falsch ist. So erklärte der Verwaltungsdirektor des WDR und Verwaltungsratsvorsitzende der GEZ Lutz Marmor gegenüber dem evangelischen Pressedienst epd-Medien, dass die Abmahnung nicht optimal gewesen sei.

Besonders pikant für die GEZ ist, dass das umstrittene Vorgehen nun gleichzeitig mit der neuen Imagekampagne "Natürlich zahl` ich" der Gebühreneinzugszentrale heftig öffentlich diskutiert wird und ein schlechtes Licht auf die Einrichtung wirft. Gleichzeitig rücken so auch die geplanten erweiterten Befugnisse der GEZ nach der Änderung des Rundfunkstaatsvertrages stärker in die öffentliche Debatte.

Die Anbieter der abgemahnten Website akademie.de haben unterdessen wie angekündigt eine modifizierte Unterlassungserklärung für den Wiederholungsfall unterzeichnet. Nach Medienberichten hat der SWR, der als Partei im Verfahren für die GEZ eingesprungen ist, diese stellvertretend für die anderen Anstalten größtenteils akzeptiert. Die noch strittigen Passagen sollen nun zwischen den rechtlichen Vertretern beider Seiten geklärt werden.

Fazit:
Grundsätzlich hat auch die GEZ einen legitimen Anspruch gegen falsche Darstellungen oder falsche Tatsachenbehauptungen juristisch vorzugehen. Jedoch zeigt der vorliegende Fall, dass die Abmahnung unter anderem wegen der Verwendung des Begriffes "GEZ-Gebühren" ein PR-Gau war. Nicht zuletzt die eigenen öffentlich-rechtlichen Anstalten haben den abgemahnten Begriff hundertfach in ihren Online-Angeboten verwendet.

Autor: Philipp Otto

Rechtsberatung Internetrecht: Rechtsanwalt Sören Siebert


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Labels: Abmahnung

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