Nach Berichten von „taz“ und "Spiegel-Online" wurde der in der Internetwelt als „Abmahnanwalt“ bekannte Günter Freiherr von Gravenreuth vom Berliner Amtsgericht Tiergarten zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten ohne Bewährung verurteilt. Das Urteil ist jedoch noch nicht rechtskräftig. Die Hintergründe der Angelegenheit muten ziemlich abenteuerlich an.
Am Anfang stand eine zivilrechtliche Auseinandersetzungen zwischen Rechtsanwalt von Gravenreuth und der Berliner Zeitung „taz“. Der Anwalt hatte im Jahr 2006 eine Bestätigungsemail über den Eintrag in den Newsletter der taz erhalten. Da er sich selbst nicht für den Newsletter angemeldet hatte, nahm er diese Bestätigungsmail zum Anlass, die taz abzumahnen und eine gerichtliche einstweilige Verfügung gegen die Zeitung als Versender der email zu erwirken.
Die hierdurch entstandenen Kosten für das Verfahren wurden nach Angaben der taz fristgemäß überwiesen. Allerdings kam es bei der internen Verbuchung dieser Kosten wohl zu Unklarheiten in der Kanzlei, von Gravenreuth habe diese wohl versehentlich anderen noch offenen Forderungen zugeordnet. In Bezug auf die vermeintlich noch nicht beglichene Forderung hat von Gravenreuth dann die Domain „taz.de“ gepfändet und wollte die Domain über seine Website veräußern. Dies konnte nur durch eine entsprechende einstweilige Verfügung, die durch die taz erwirkt wurde, verhindert werden.
Daraufhin hat der Anwalt der taz Strafanzeige wegen versuchten Betruges gegen von Gravenreuth gestellt. Im Rahmen der erfolgten Durchsuchung der Kanzleiräume soll nach Angaben der taz auch ein Fax gefunden worden sein, dessen Kenntnis von Gravenreuth bis dahin bestritten hatte.
Nach Aussagen der taz habe sich von Gravenreuth im Strafverfahren vor dem AG Tiergarten dann mit dem Chaos in den Kanzleiräumen sowie mangelnden Rechtskenntnissen (!) entschuldigt. Allerdings ließ die Richterin dies nicht gelten. Von Gravenreuth wurde zu einer statt einer durchaus möglichen Geldstrafe zu einer Freiheitsstrafe von 6 Monaten verurteilt, diese wurde nicht zur Bewährung ausgesetzt. Gegen das Urteil kann Berufung eingelegt werden.
Berücksichtigt wurden bei der Urteilsfindung nach dem Bericht der taz auch eine bereits erfolgte Verurteilungen des Anwalts wegen Urkundenfälschung. Es sei nicht zu erwarten, so die Richterin, dass sich der Angeklagte in Zukunft an die Rechtsordnung halten werde. In der Internet- und Bloggerwelt hat das Urteil bereits jetzt – obwohl noch nicht rechtskräftig – für massive Schadenfreude gesorgt.
Rechtsberatung Abmahnung und Internetrecht:
Rechtsanwalt Sören Siebert
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