
Jeder weiß: Abmahnungen sind eine ernstzunehmende Sache. Dies wissen allerdings auch Betrüger. Daher ist nun ein Fall bekannt geworden, bei dem "Schnäppchen-Abmahnungen "versandt wurden. Vor wenigen Wochen warnte die Verbraucherzentrale Hessen vor gefälschten Abmahnungen, die in zahlreichen deutschen E-Mail-Postfächern landeten.
Die E-Mail der Grevenreuth AG machte auf den ersten Blick einen recht offiziell Eindruck mit Briefkopf, Geschäftsadresse und eine Bearbeitungsnummer. Der Absender kam gleich zu Beginn des Schreibens mit folgenden Wortlaut zur Sache: "Sehr geehrte Damen und Herren, laut Untersuchungen Ihrer IP Logs, hat unserer Mandant 'Universal Music' festgestellt, dass Sie häufig urheberrechtlich geschützes Materiel in Form von Musik heruntergerladen haben." Weiter hieß es in dem Schreiben: "Da dies gegen das Urheberrecht verstößt, bitten wir Sie eine Mahngeld in Höhe von 50 € an uns zu zahlen."
Mit der angegebenen Summe hat sich die Grevenreuth AG jedoch entlarvt. Denn die Streitwerte bei Urheberrechtsverletzungen belaufen sich normalerweise im mittleren fünfstelligen Bereich und auch die für die Abmahnung anfallenden Abmahngebühren summieren sich meist auf über 1000 €. Daher handelt es sich bei der gefälschten Abmahnung um ein Schnäppchen.
Den Betrügern kommt allerdings zu Gute, dass viele Verbraucher sofort verunsichert werden, wenn eine Abmahnung ins Haus flattert. Um noch größeren Ärger aus dem Weg zu gehen, bezahlen sie den geforderten Betrag und hoffen, dass sich damit die Angelegenheit erledigt hat. Bei echten Abmahnungen ist dies auch die richtige Vorgehensweise, aber nicht im vorliegenden Fall. Nach Angaben der Verbraucherzentrale konnte weder das Unternehmen noch die genannte Adresse in Osnabrück ausfindig gemacht werden, ebenso die Telefonnummer.
Fazit:
Generell gilt: Mahnschreiben dürfen nicht ignoriert werden. Der Empfänger sollte auf jeden Fall auf das Schreiben reagieren. Zu beachten ist allerdings, dass echte Abmahnungen meist aus mehrseitige Anwaltsschreiben, in denen detailliert dokumentiert ist, welche Musiktitel oder Filme der Beschuldigte wann mit welcher IP-Adresse heruntergeladen und gleichzeitig online zum Download angeboten wurde, bestehen. Des Weiteren liegt meist eine vorformulierte Unterlassungserklärung bei.Generell gilt: Mahnschreiben dürfen nicht ignoriert werden.
Der Empfänger sollte auf jeden Fall auf das Schreiben reagieren. Zu beachten ist allerdings, dass echte Abmahnungen meist aus mehrseitige Anwaltsschreiben, in denen detailliert dokumentiert ist, welche Musiktitel oder Filme der Beschuldigte wann mit welcher IP-Adresse heruntergeladen und gleichzeitig online zum Download angeboten wurde, bestehen. Des Weiteren liegt meist eine vorformulierte Unterlassungserklärung bei.
Klicken Sie einfach auf das Formularfeld und kopieren Sie sich den Link heraus.
Klicken Sie einfach auf das Formularfeld und kopieren Sie sich den Link heraus.
Klicken Sie einfach auf das Formularfeld und kopieren Sie sich den Link heraus.
Abmahnung GSDR GmbH: „Hardcore Vibes“ (Global Deejays) Die Frankfurter Kanzlei[…]
Abmahnung DigiProtect GmbH: „Gebt alles“ (Cassandra Steen) Im Auftrag der[…]
Einmal mehr ist ein Chartcontainer Gegenstand von Abmahnungen diverser Rechtsanwaltskanzleien.[…]
Abmahnung für Herr Marc Klammek und Herr Florian Richter: „Wonderful[…]
Abmahnung Grafton Hold LLP: „Bei mir bist Du schee“ (Ilhama[…]
Abmahnung Boehmert & Boehmert: Jack Daniel’s Properties, Inc. Derzeit mahnt[…]
Abmahnung Sony Music Entertainment Germany GmbH: „Abenteuer“ (Andrea Berg) Schon[…]
Abmahnungen für die Universal Music GmbH Die Kanzlei Rasch Rechtsanwälte[…]
Eigentlich ging es um die Bewilligung von Prozesskostenhilfe einer wegen[…]
Abmahnung astragon Software GmbH: „Railworks 3“ Die softwareherstellende astragon Software[…]