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Das Sächsische Innenministerium, das die Abschaltung der Webseite kino.to veranlasste, handelte sich nun selbst eine Abmahnung ein. Das Online-Kulturmagazin Cineastentreff.de wurde auf das fehlende Impressum der Behörde aufmerksam und veranlasste eine Abmahnung. Darin wird das Sächsische Innenministerium aufgefordert, diesen gesetzwidrigen Umstand nach dem Telemediengesetz bis zum 22. Juni zu ändern.
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Die Betreiber von Cineastentreff.de meinen dazu, dass nicht einmal Behörden in der Lage seien, die schwammigen gesetzlichen Regelungen der Impressumspflicht einzuhalten. Gleichzeitig gab es eine Klarstellung seitens Cinastentreff.de, dass sie die Abschaltung der Streaming-Webseite kino.to begrüßen. Wörtlich heißt es in der Abmahnung der Kanzlei Obladen-Gässler, deren Streitwert sich auf 5000 Euro beläuft:
"Damit sind Sie als Dienstherr der Kriminalpolizei Sachsen gem. § 2 Nr. 1 Telemediengesetz Diensteanbieter und müssen den im Telemediengesetz vorgeschriebenen Informationspflichten nachkommen. Dies haben Sie ganz offensichtlich versäumt. § 5 Telemediengesetz schreibt nämlich vor, dass jede Internetseite ein Impressum vorhalten muss. Ein solches findet sich auf der Seite an keiner Stelle.
Dem Internetnutzer ist damit nicht ersichtlich, wer für den Inhalt verantwortlich ist. Dies gilt umso mehr als dass der Hinweis auf „die Kriminalpolizei" mehr als nur allgemein gehalten ist. Der Internetnutzer kann damit gar nichts anfangen und hat keinerlei Ansprechpartner, bzw. Postanschrift des Verantwortlichen für die Seite.
Wegen eines fehlenden Impressums werden jährlich tausende Homepagebetreiber abgemahnt. Als Behörde müssen Sie genauso wie etwa Internethändler, Gewerbetreibende oder einfache Internetuser den Informationspflichten nachkommen. Insoweit trifft Sie keinerlei Privilegierung. Als Behörde unterliegen Sie den Vorschriften in ganz besonderer Weise, da hinsichtlich der öffentlichen Verwaltung das Transparenzgebot gilt."
Der Abmahnung war eine anwaltliche Kostennote in Höhe von 411,30 Euro beigefügt. Die Rechtsanwälte des Mandanten Cineastentreff.de behalten sich zudem eine Ordnungswidrigkeitsanzeige gegen das Sächsische Innenministerium vor.
Ob die Abmahnung, die sich auf eine Verletzung des Wettbewerbsrechts bezieht, rechtlich Bestand haben wird, ist jedoch fraglich. Ob zwischen dem Sächsischen Innenministerium als aktuellem Inhaber der Domain und der Seite Cineastentreff.de das notwendige Wettbewerbsverhältnis besteht, kann man mit guten Argumenten bezweifeln. Das Sächsische Innenministerium bietet weder Filme noch Informationen zu Filmen an. Insoweit ist die Abmahnung eine durchaus gewagte PR-Idee, da das abgemahnte Innenministerium hier mit einer negativen Feststellungsklage reagieren könnte. Die eigene Bekanntheit dürfte cineastentreff.de mit dieser Aktion aber immens gesteigert haben.
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