Sie sind hier: Internetrecht News Abmahnung Irrtümliche Abmahnung wegen P2P-Tauschbörsennutzung aufgrund eines Zahlendrehers

Irrtümliche Abmahnung wegen P2P-Tauschbörsennutzung aufgrund eines Zahlendrehers

Die Musikindustrie setzt in vielen Fällen  alles daran, über gespeicherte IP-Adressen von potentiellen Raubkopierern deren Anschrift zu ermitteln, um danach den verdächtigten Nutzerinnen und Nutzern eine kostenpflichtige Abmahnung samt Unterlassungserklärung zukommen zu lassen. In einem aktuellen Fall wurde der ermittelte Inhaber eines Internetanschlusses jedoch irrtümlich aufgrund eines Zahlendrehers bei der Weitergabe der IP-Adresse wegen dem Vorwurf der Urheberrechtsverletzung in einer Peer-to-Peer-Tauschbörse kostenpflichtig in Anspruch genommen.

Dagegen wehrte sich der Betroffene nun vor dem Landgericht (LG) Stuttgart (Az.: 17 O 243/07, Urteil vom 11.07.2007) und reichte negative Feststellungsklage ein. Das schlampige Vorgehen bei der Weitergabe der Daten führte in dem Verfahren vor dem LG Stuttgart zu einem Erfolg für den Kläger. Zwar hatte der Kläger im Vorfeld des Verfahrens versucht, durch Übermittlung seiner Server-Logs und weiterer Informationen gegenüber der Musikindustrie seine Unschuld darzulegen, doch stieß dies bei der Musikindustrie auf taube Ohren.

Das Gericht stellte nun fest, dass die beklagten Rechteverwerter durch die Informationen, die sie vom Kläger erhielten, an ihrer rechtlichen Verfolgung hätten zweifeln müssen. Die Beklagte reagierte allerdings nicht auf das Schreiben. Das Gericht sah deswegen auch hinreichenden Anlass für den Kläger zum Einreichen der Klage und zur Abwehr der unberechtigten Ansprüche.

Fazit:
Dieses aktuelle Beispiel zeigt, dass Abmahnungen wegen Tauschbörsennutzung nicht per se berechtigt sind. Es sollte daher immer eine Überprüfung im Einzelfall durch einen spezialisierten Rechtsanwalt erfolgen. Selbst wenn man tatsächlich eine P2P-Tauschbörse genutzt und urheberrechtlich geschütztes Material getauscht hat, sollte man eine der Abmahnung beigefügte Unterlassungserklärung zumindest nicht ungeprüft unterschreiben. Die Vergangenheit hat gezeigt, dass diese immer wieder zu weit gefasst sind oder durch den Einsatz eines Rechtsanwalts die anfallenden Kosten deutlich gesenkt werden können.

Autor: Philipp Otto

Rechtsberatung P2P-Tauschbörsen und Urheberrecht: Rechtsanwalt Sören Siebert


Anzeige
Sie dürfen diesen Beitrag gern verlinken

Klicken Sie einfach auf das Formularfeld und kopieren Sie sich den Link heraus.

Klicken Sie einfach auf das Formularfeld und kopieren Sie sich den Link heraus.

Klicken Sie einfach auf das Formularfeld und kopieren Sie sich den Link heraus.

Labels: Abmahnung

Abwahnwarner von Abmahnung-Internet.de

Anzeige

Empfehlung

SSL Zertifikate bereits ab 15 Euro im Jahr bei PSW Ordnungsgemäße Rechnungen einfach online erstellen! Fernstudium Web Business Manager für Webdesigner, IT-Berater, Webmaster und mehr... Steigern Sie den Umsatz Ihrer Website schnell und einfach.
Anzeige

Keine Chance für Abmahner

Erstellen Sie kostenlos ein rechtssicheres Impressum für Ihre Website.

Jetzt Kostenlos Impressum generieren

Für Webmaster und Seitenbetreiber:

Der kostenfreie Disclaimer für Ihre Website

Haben Sie ein konkretes rechtliches Problem? Dann wenden Sie sich bitte einen Anwalt. Auf unseren Seiten finden Sie zahlreiche allgemeine Informationen zum Internetrecht. Fundierte Rechtsberatung im Einzelfall kann allerdings nur ein spezialisierter Rechtsanwalt leisten.

Steigern Sie das Vertrauen Ihrer Kunden. Für Betreiber von Onlineshops und kommerziellen Webseiten unabdingbar:

SSL-Verschlüsselung, SSL-Zertifikate und Trust-Logos

Erstellen Sie Ihre Rechnungen gemäß den Anforderungen des Finanzamts doch einfach online!

Mit easybill bequem ordnungsgemäße Rechnungen schreiben inkl. digitaler Signatur und Datenexport zum Steuerberater. Anforderungen an korrekte Rechnungen mit Mustern und Beispielen.

Erlernen Sie, wie Sie soziale Netzwerke rechtssicher und effektiv Nutzen können, um Ihre Produkte und Dienstleistungen effektiv und nachhaltig bei Ihren Kunden zu platzieren: Facebook Social Media Marketing und rechtssichere Facebookeinbindung.