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Bundesliga-Spielpläne: Drohen Abmahnungen von der Deutschen Fußball Liga?

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Bereits vor dem Start der aktuellen Bundesligasaison hatte die Deutsche Fußball Liga (DFL) darauf hingewiesen, dass eine kommerzielle Nutzung der Spielpläne der Fußball-Bundesliga nur nach vorheriger Genehmigung erlaubt ist.

Urheberrechtlicher Schutz von Spielplänen

Der Spielplan der Bundesliga stellt ein urheberrechtlich geschütztes Werk dar, bei deren Erstellung die DFL laut DFL-Justiziar Holger Blask eine "erhebliche schöpferische Leistung" erbringt. Aufgrund dieses urheberrechtlichen Schutzes möchte die DFL auch selbst entscheiden, wer diese Spielpläne kommerziell nutzen darf und wer nicht. Allerdings betont die DFL, dass sich das nicht auf die redaktionelle Berichterstattung im Fernsehen oder Printmedien bezieht. Diese Medien dürfen die Spielpläne auch weiterhin verwenden. Die DFL hofft allerdings, mit dieser Maßnahme auch mit Abmahnungen gegen Anbieter von ungenehmigten Sportwetten vorgehen zu können.

Vorerst keine Geltendmachung der Urheberrechte

In einer Stellungnahme vom 16.12.2011, veröffentlicht auf der Homepage stellte die DFL nun klar, dass man angesichts des zu erwartenden neuen Glücksspielstaatsvertrages der so schnell als möglich in Kraft treten soll, vorerst keine Urheberrechte an den Spielplänen geltend machen wird, d.h. man vorerst keine Abmahnungen versenden wird.

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Der neue Glücksspielstaatsvertrag wurde von fast allen Bundesländern beschlossen, muss nun aber noch von der EU notifiziert werden. Schleswig-Holstein hatte zwar als einziges Bundesland diesen Beschluss nicht unterzeichnet, dort wurde aber bereits ein Gesetz verabschiedet, welches von der Europäischen Kommission auch als europarechtskonform bewertet wurde.

Fazit:

Auch wenn es vorerst aller Wahrscheinlichkeit nach keine Abmahnungen von der DFL geben wird, so sollte man grundsätzlich vor der Nutzung (kommerzieller und nichtkommerzieller) urheberrechtlich geschützter Werke immer die Erlaubnis des Rechteinhabers einholen.

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