Anzeige

Bereits vor dem Start der aktuellen Bundesligasaison hatte die Deutsche Fußball Liga (DFL) darauf hingewiesen, dass eine kommerzielle Nutzung der Spielpläne der Fußball-Bundesliga nur nach vorheriger Genehmigung erlaubt ist.
Der Spielplan der Bundesliga stellt ein urheberrechtlich geschütztes Werk dar, bei deren Erstellung die DFL laut DFL-Justiziar Holger Blask eine "erhebliche schöpferische Leistung" erbringt. Aufgrund dieses urheberrechtlichen Schutzes möchte die DFL auch selbst entscheiden, wer diese Spielpläne kommerziell nutzen darf und wer nicht. Allerdings betont die DFL, dass sich das nicht auf die redaktionelle Berichterstattung im Fernsehen oder Printmedien bezieht. Diese Medien dürfen die Spielpläne auch weiterhin verwenden. Die DFL hofft allerdings, mit dieser Maßnahme auch mit Abmahnungen gegen Anbieter von ungenehmigten Sportwetten vorgehen zu können.
In einer Stellungnahme vom 16.12.2011, veröffentlicht auf der Homepage stellte die DFL nun klar, dass man angesichts des zu erwartenden neuen Glücksspielstaatsvertrages der so schnell als möglich in Kraft treten soll, vorerst keine Urheberrechte an den Spielplänen geltend machen wird, d.h. man vorerst keine Abmahnungen versenden wird.
Anzeige
Der neue Glücksspielstaatsvertrag wurde von fast allen Bundesländern beschlossen, muss nun aber noch von der EU notifiziert werden. Schleswig-Holstein hatte zwar als einziges Bundesland diesen Beschluss nicht unterzeichnet, dort wurde aber bereits ein Gesetz verabschiedet, welches von der Europäischen Kommission auch als europarechtskonform bewertet wurde.
Fazit:
Auch wenn es vorerst aller Wahrscheinlichkeit nach keine Abmahnungen von der DFL geben wird, so sollte man grundsätzlich vor der Nutzung (kommerzieller und nichtkommerzieller) urheberrechtlich geschützter Werke immer die Erlaubnis des Rechteinhabers einholen.
Klicken Sie einfach auf das Formularfeld und kopieren Sie sich den Quellverweis heraus.
Klicken Sie einfach auf das Formularfeld und kopieren Sie sich den Quellverweis heraus.
Klicken Sie einfach auf das Formularfeld und kopieren Sie sich den Quellverweis heraus.
Bleiben Sie zu allen rechtlichen Fragen im Internet auf dem Laufenden:
Abmahnung für die DigiRights Administration GmbH: „Bella Vita“ (DJ Antoine)[…]
Abmahnung Twentieth Century Fox Germany Home Entertainment GmbH Im Auftrag[…]
Der so genannte "Hamburger Brauch" hängt eng mit dem Thema[…]
Als "Streitwert" bezeichnet man den in einem Geldbetrag ausgedrückten "Wert"[…]
Seit einiger Zeit findet eine Häufung der sogenannten Filesharing-Abmahnungen statt.[…]
Die große Anzahl von Informationen und Diensten im Internet wird[…]
Als Serien- oder Massenabmahnungen werden Abmahnungen bezeichnet, in denen eine[…]
Die Unterlassungserklärung bei einer Abmahnung ist in der Regel mit[…]
Abmahnung WVG Medien GmbH: „The Walking Dead“ (Staffel 3) Die[…]
Abmahnung Sony Music Entertainment GmbH: „Walk The Moon“ (Walk The[…]
Melden Sie sich jetzt kostenlos an und bleiben Sie zu allen rechtlichen Fragen im Internet auf dem Laufenden:
Sören Siebert auf Google+