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Besonders im Bereich des Urheberrechts werden von Rechteinhabern bei Rechtsverstößen über P2P-Tauschbörsen oftmals massenweise Abmahnungen mit horrenden Gebührenforderungen verschickt. Die Justizministerin will gegen dieses „Geschäftsmodell“ des Abmahnungswesens nun vorgehen.
So will die Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger künftig den Missbrauch mit Anwaltsschreiben dadurch vorbeugen, dass gegenüber Privatpersonen künftig mit „klar bestimmten Tatbestandsmerkmalen“ zunächst ein niedriger Einheitsstreitwert festgesetzt werde. Dies solle jedenfalls dann gelten, wenn der Verletzer des Urheberrechts vom konkret abmahnenden Rechteinhaber vorher noch nicht berechtigterweise abgemahnt worden sei, so die Ministerin. Für diesen Fall soll der erstmals ertappte Rechteverletzer lediglich Kosten von unter 100 Euro zu zahlen haben.
Im Jahr 2008 hat der Gesetzgeber bereits reagiert und im Fall von einfach-gelagerten Urheberrechtsverstößen, die sich in einer Gesamtschau als Bagatelle darstellen und in denen kein gewerbliches Ausmaß besteht, die Anwaltskosten für die erste Abmahnung auf 100 Euro gemäß § 97a Abs. 2 UrhG begrenzt. In der Rechtspraxis führte die Norm aber eher ein Nischendasein, so dass einige Gerichte die Anwendung der Norm in vielen Fällen, insbesondere beim Anbieten aktueller Kinofilme oder eines kompletten Albums ablehnten. Das Internet wurde also weiterhin gezielt nach Rechtsverstößen durchsucht, so dass immens hohe Anwaltskosten die Folge für die Verursacher waren. Jährlich werden auf diese Weise rund 700.000 Abmahnschreiben wegen Urheberrechtsverletzungen verschickt.
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Zwar solle das Mittel der Abmahnung nicht gänzlich abgeschafft werden, es soll aber nur noch in engeren Grenzen ausgeübt werden können, so die Ministerin. Konkret solle der Streitwert derartig begrenzt werden, dass im Ergebnis nur noch Kosten von 100 Euro bei der Erstabmahnung entstehen.
Die Justizministerin bringt ihren Gesetzesvorschlag – unabhängig von dem auch bereits erwarteten „3. Korb“ des Urheberrechts – wohl nächste Woche zur Abstimmung in die verschiedenen Ressorts ein, um diese schließlich später von Bundestag und Bundesrat beraten zu lassen.
Fazit
Nicht erfasst von der Gesetzesinitiative der FDP-Politikerin sollen urheberrechtliche Schadensersatzansprüche für die Ertappten sein. Allerdings sollen die zu Unrecht abgemahnten Personen einen Gegenanspruch auf Ersatz der entstandenen Rechtsverteidigungskosten erhalten.
Sie sind abgemahnt worden und wissen nicht, wie sie richtig auf dieses Schreiben reagieren sollen? Lesen Sie unseren Artikel zum Thema Filesharing-Abmahnungen, damit Sie nach Erhalt die richtigen Schritte unternehmen können.
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