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Immer wieder haben wir über zahlreiche Abmahnungen aus verschiedenen Gründen berichtet. Wir möchten Sie auch hier über die neuesten Entwicklungen auf dem Laufenden halten. Aktuell geht es um Abmahnungen wegen unvollständiger Angaben zum Grundpreis bei Nahrungsergänzungsmitteln.
Viele Anbieter, die insbesondere Nahrungsergänzungsmittel auf eBay anbieten, haben in den letzen Wochen und Monaten Abmahnungen wegen fehlender oder falsch platzierter Grundpreise erhalten.
Die Preisangabenverordnung verlangt, dass verschiedene Produkte, die nach Gewicht, Volumen, Länge oder Fläche verkauft werden in einer bestimmten Art und Weise preislich ausgezeichnet sein müssen. Zum einen muss in der unmittelbaren Nähe des Endpreises (Kaufpreis) auch der Grundpreis (bspw. Preis pro 1 Liter; Preis pro 1 Kg) angegeben sein – und zwar bereits dann, wenn mit dem Produkt(preis) geworben wird. Grund- und Endpreis müssen zusammen auf einem Blick wahrgenommen werden können, d.h. auf einer Internetseite wie beispielsweise ebay müssen beide Preise bereits in der Übersicht für den Käufer eindeutig ersichtlich sein.
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Es reicht nicht aus, wenn der Grundpreis erst der genauen Artikelbeschreibung, die man in der Regel erst durch Anklicken des Artikels erhält, ersichtlich ist.
Fazit:
Abmahnungen wegen fehlender oder falsch platzierter Grundpreise können jeden Händler treffen, der nach der Preisabgabenverordnung dazu verpflichtet ist, Grund- und Endpreise anzugeben. Ob Sie zu der Kategorie zählen, sollten Sie im Zweifelsfall mit einem Experten klären.
Händler sollten ihre Preisdarstellung umgehend auf mögliche Fehlerquellen prüfen lassen und diese zeitnah korrigieren, um sich nicht der Gefahr einer Abmahnung auszusetzen, denn diese unzureichende Kennzeichnung ist als Wettbewerbsverstoß zu qualifizieren und kann dem Händler teuer zu stehen kommen.
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