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Verbraucherschützer mahnen Portal my-Adventskalender ab

Kosten von 59 Euro für eine angebliche Chance auf 2664 Gewinne verspricht das Online-Portal my-adventskalender.de. Dem Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) stößt das Angebot allerdings bitter auf. Die anfallenden Kosten seien im Kleingedruckten versteckt und könnten dadurch leicht übersehen werden. Das hinter dem Angebot stehende Unternehmen Online Service Ltd. hat deswegen nun vom vzbv eine Abmahnung erhalten.

Die Verbraucherschützer warnen Nutzerinnen und Nutzer ausdrücklich davor, sich auf dieser Website anzumelden. In diesem Zusammenhang rief der vzbv zu weiteren Hinweisen. Die Online Service Ltd. ist ein alter Bekannter des vzbv. In einem anderen Fall hatten die Verbraucherschützer gegen das Unternehmen gerichtliche Verfahren wegen intransparenter Preiswerbung eingeleitet.

Das Landgericht (LG) Hanau (Az.: 9 O 870/07, Urteil vom 07.12.07) hatte das Unternehmen zur Unterlassung verurteilt. Betroffen von der aktuellen Entscheidung des LG sind die Online-Angebote "lebenstest.de", "iqfieber.de", "berufs-wahl.de", und "online-flirter.de". Allen diesen Seiten ist gemein, dass eine Anmeldung relativ unkompliziert vonstatten geht, die hohen anfallenden Kosten allerdings erst am Ende der Seite in einem Fließtext und in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) eingesehen werden können.

Fazit:

Kostenfallen und so genannte Abo-Fallen sind im Internet allgegenwärtig. Immer wieder versuchen dubiose Anbieter unter Verschleierung oder durch Verstecken der anfallenden Kosten für scheinbar unentbehrliche oder lukrative Angebote Verbraucherinnen und Verbrauchern das Geld aus der Tasche zu ziehen. Diese sollten im Vorfeld der Nutzung einer solchen oder vergleichbaren Seite genau darauf achten, ob und in welcher Weise Kosten entstehen. Ist man sich unsicher, ob ein Angebot den gesetzlichen Voraussetzungen insbesondere der Preistransparenz entspricht oder erhält man plötzlich Rechnungen über Kosten für die Nutzung eines Online-Angebots, mit denen man nicht gerechnet hat, sollten unbedingt die Spezialisten der Verbraucherzentralen oder ein spezialisierter Rechtsanwalt zu Rate gezogen oder informiert werden.

Autor: Philipp Otto

Rechtsberatung Kostenfallen im Internet und Verbraucherschutz: Rechtsanwalt Sören Siebert


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Labels: Abmahnung

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