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Abmahnwelle bei Zahnärzten – Vorsicht vor dem grünen Apfel

Auch an Zahnärzten geht das Problem der Abmahnungen nicht spurlos vorbei. Zunächst betrafen diese Abmahnungen gerügte Verstöße gegen Werbeverbote der ärztlichen Zunft.

Jetzt rollt eine neue Abmahnwelle wegen angeblicher Verletzungen von Schutzrechten an. Gegenstand ist die Darstellung eines grünen Apfels. Hierbei geht es aber nicht um Apple-Records oder die Rechteverwerter der Beatles. Vielmehr  mahnt eine Kollegin aus Süddeutschland Zahnarztkollegen ab, die auf ihrer Homepage einen grünen Apfel zeigen.

Die Kieferorthopädin macht über ihre Rechtsanwälte geltend, dass sie die Ärzte auf ihren Webseiten mit einem "Apfel in Granny-Smithfarben" werben. Dies sei jedoch unzulässig, da sie sich diesen beim Deutschen Patent- und Markenamt hat schützen lassen. Neben der Abgabe einer Unterlassungserklärung wird von den abgemahnten Ärzten die Übernahme der Anwaltskosten in beträchtlicher Höhe gefordert.

Fazit:

Auch unter Ärzten werden wettbewerbsrechtliche Auseinandersetzungen mittels Abmahnung ausgetragen. Die betroffenen sollten anwaltlichen Rat in Anspruch nehmen und die der Abmahnung beigefügte Unterlassungserklärung nicht ungeprüft unterschreiben.

Autor:Rechtsanwalt Sören Siebert
Rechtsberatung Abmahnung 

 


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Labels: Abmahnung

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