Die Social-Network-Plattform StudiVZ wurde vom Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv ) abgemahnt. Insbesondere die Bereiche Datenschutz und AGB sind den Verbraucherschützern dabei ein Dorn im Auge.
Die neuen Geschäftsbedingungen seien in vielen Punkte zu pauschal abgefasst, so der vzbv. Auch die neuen Datenschutzbestimmungen seien nicht transparent, der Nutzer können nicht nachvollziehen, in welchem Umfang seine Daten tatsächlich genutzt werden. Der vzbv fordert hier mehr Transparent und die gesonderte Einwilligung der Nutzer in die sieben verschiedenen Arten der Datennutzung durch StudiVZ. Bisher sind die verschiedenen Einwilligungserklärungen in einer Erklärung zusammengefasst, in die der Nutzer am Stück einwilligen muss.
Bei StudiVZ prüft man die Abmahnung, bisher sind Reaktionen hierauf nicht bekannt.
Insbesondere die Nutzung von User-Daten zu Werbezwecken war bereits im Vorfeld der angekündigten Änderungen kritisiert worden.
Fazit: Gerade im Bereich der Social-Network-Communities ist der Bereich Datenschutz ein heikles Thema. Die Betreiber sind daran interessiert, die persönlichen Nutzerdaten zu Zwecken der Werbung monetarisieren zu können. Die Nutzer reagieren hingegen sehr sensible, wenn es darum geht, ihre persönlichen Daten für Werbezwecke offen zu legen. Hier muss bei der Erstellung von AGB und Datenschutzbestimmungen ein interessengerechter Ausgleich gefunden werden.
Autor: Rechtsanwalt Sören Siebert
Rechtsberatung AGB und Datenschutzrecht
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