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Verbraucherschutz: Abmahnungen für Klingelton-Anbieter

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat eine Vielzahl von Internet-Angeboten für Klingeltöne, Logos und Online-Spiele für den Mobilfunkbereich überprüft. Dabei wurden bei den 30 getesteten Websites in 20 Fällen Anhaltspunkte für Rechtsverstöße ausgemacht.

Die Prüfer haben dabei insbesondere Angebote unter die Lupe genommen, die von Kindern und Jugendlichen genutzt werden und die unter oft gesuchten Begriffen wie "Handylogos" oder "Gratisklingeltöne" im Suchmaschinen-Ranking ganz oben standen. Das Prüfergebnis wirft nun ein erschreckendes Bild auf die überprüften Angebote. Zwei Drittel der Internetseiten wurden von den Prüfern bemängelt. Dabei wurden insbesondere Verstöße aufgrund irreführender Angaben zu den Preisen und tatsächlich entstehenden Kosten oder fehlende beziehungsweise schwer auffindbarer Angaben zur Identität der Anbieter festgestellt. Dazu heißt es in der Pressemitteilung des BVL: "Damit konnten die gängigen Erfahrungen vieler Verbraucher bestätigt werden. Nicht selten wird etwa eine Anwendung für den Verbraucher als kostenfrei beworben, obwohl versteckte Kosten für ein Abonnement anfallen. Die Vertragsbedingungen sind oft unauffindbar oder auch in einer fremden Sprache abgefasst. Möchte der Verbraucher sich schließlich beschweren, wird ihm dies vielfach unmöglich gemacht, da die Anbieter ihre Kontaktdaten verschleiern."

Die Aktion zur Überprüfung der Angebote ist Teil einer europaweiten Kampagne der EU-Kommissarin für Verbraucherschutz Meglena Kuneva. Im Rahmen dieser wurden europaweit im Juni 08 bereits 558 Websites von Klingelton-Anbietern überprüft. Bei 80 Prozent der Angebote wurde dabei ein Anfangsverdacht möglicher rechtswidriger Ausgestaltungen der Websites festgestellt. In Deutschland hat das BVL zusammen mit dem Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und den Wettbewerbszentralen die Überprüfung vorgenommen. Nach Angaben des BVL haben erste Anbieter bereits Abmahnungen erhalten. Sofern die Anbieter der bemängelten Angebote ihren Sitz nicht in Deutschland haben, wird es eine enge grenzüberschreitende Zusammenarbeit mit anderen EU-Partnerbehörden geben.

Fazit:
Die Vielzahl der nun festgestellten problematischen Websites von Anbietern für Klingeltöne oder Online-Spiele zeigt den großen Handlungsbedarf. Es ist zu begrüßen, dass es nun ein koordiniertes Vorgehen der zuständigen Behörden in Deutschland und der EU gegen solche rechtlich problematischen Angebote gibt. Mehr Informationen zu dieser Problematik finden Sie in unserem Topthema: Abo- und Vertragsfallen im Internet.

Autor: Philipp Otto

Rechtsberatung Abmahnungen und Vertragsfallen: Rechtsanwalt Sören Siebert


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