Die Gesellschaft zum Schutz privater Daten in elektronischen Informations- und Kommunikationsdiensten e.V. (GSDI e.V.), die vor allem im Jahr 2001 durch Serienabmahnungen an Newsletterbetreiber bekannt wurde, wird in Zukunft nicht mehr als Abmahnverein tätig. Die Newsletterbetreiber hatten nach Ansicht der GSDI e.V. gegen das Gebot der Datensparsamkeit verstoßen (e-Recht24 berichtete). Dass der Verein tatsächlich die Einhaltung datenschutzrechtlicher Bestimmungen im Netz fördern wollte, wurde aufgrund dieser Serienabmahnungen schnell bezweifelt. Die GSDI e.V. wurde nun aus der Liste qualifizierter Einrichtungen nach § 22a AGBG (jetzt § 4 UKlaG) gestrichen. Damit fehlt dem Verband die Kompetenz, solche Abmahnungen vorzunehmen.
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