Mitarbeiter-Überwachung: 10,4 Millionen DSGVO-Strafe für notebooksbilliger.de

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Worum geht's?

Über mehr als zwei Jahre soll IT-Versandhändler notebooksbilliger.de seine Angestellten in großem Umfang beobachtet haben. Arbeitsplätze, Verkaufsräume, Lager und sogar die Aufenthaltsbereiche wurden mit Videokameras überwacht. Ein besonders intensiver und nicht gerechtfertigter Eingriff in die Persönlichkeitsrechte, entschied nun die zuständige Landesdatenschutz-Beauftragte.

Nicht verhältnismäßig

In vielen Fällen wurde das aufgezeichnete Material auch noch über 60 Tage gespeichert, also deutlich länger als notwendig. Offiziell rechtfertigte das Unternehmen die Dauer-Überwachung damit, dass der Warenfluss im Lager nachverfolgt werden sollte. Außerdem habe man Diebstähle verhindern oder gegebenenfalls aufklären wollen. Eine verbreitete Einstellung, so Niedersachsens Landesbeauftragte für den Datenschutz (kurz: LfD) Barbara Thiel. Immer wieder treffe sie auf Arbeitgeber, die ihr Personal durch das Installieren von Kameras von Straftaten abhalten wollten. Dabei verstößt ein solches Vorgehen massiv gegen die Rechte der Beschäftigten.

Unternehmen kündigt Einspruch an

Mithilfe von Videoüberwachung könne theoretisch das gesamte Verhalten von Menschen beobachtet und analysiert werden, so Thiel. Laut Bundesarbeitsgericht werde damit auch Druck bei den Beschäftigten erzeugt: Sie hätten das Gefühl, sich möglichst unauffällig verhalten zu müssen, um nicht kritisiert oder sogar sanktioniert zu werden. Ein derart intensiver Eingriff in die Persönlichkeitsrechte sei dauerhaft und ohne gegebenen Anlass nicht zulässig. Lediglich ein begründeter Verdacht gegen einzelne Personen erlaube die Überwachung per Kamera – allerdings auch nur für einen begrenzten Zeitraum.

Kunden ebenfalls betroffen

Wer seine Hardware vor Ort bei notebooksbilliger.de erwerben wollte, wurde ebenfalls Opfer der strengen Überwachungsmaßnahmen. Dabei bemängelt die LfD vor allem, dass die Kameras sogar auf Sitzgelegenheiten im Verkaufsraum gerichtet waren. Gerade hier, wo Besucher über einen längeren Zeitraum Produkte testeten, seien ihre Interessen besonders schützenswert. Die Behörde weist darauf hin, dass notebooksbilliger.de seine Video-Überwachung mittlerweile so abgeändert hat, dass sie den Datenschutz-Vorschriften entspricht.

Fazit

Das Bußgeld in Höhe von 10,4 Millionen Euro ist das höchste, dass die LfD Niedersachsen seit Inkrafttreten der DSGVO verhängt hat. Notebooksbilliger hat bereits angekündigt, Einspruch einzulegen. Das hauseigene Videosystem sei nie darauf ausgelegt gewesen, Mitarbeiter zu überwachen. Außerdem habe man eng mit der Behörde kooperiert, um die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen. Man sehe den Bescheid als nicht rechtmäßig und das Bußgeld als unverhältnismäßig an.

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Anke Evers
Journalistin und Texterin, freiberuflich

Anke Evers absolvierte ihr Studium in Sozial- und Kommunikationswissenschaft und hat als Redakteurin für verschiedene Radio- und Fernsehsender gearbeitet. Seit mehr als zwei Jahrzehnten arbeitet Anke Evers als freiberufliche Journalistin im Online-Bereich. Ihre umfassende Fachkenntnis bringt sie seit 2015 in das Redaktionsteam von eRecht24 ein, wo sie insbesondere für die Erstellung von News-Beiträgen verantwortlich ist.


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