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Bewerber sollten vor der Abgabe einer Bewerbung darauf Acht geben, dass sensible und tendenziell heikle Inhalte wie beispielsweise Partyfotos auf Social-Network Plattformen nicht von den Personalchefs eingesehen werden können.
Trotz Wirtschaftskrise, in der sich manche Unternehmen infolge von notwendigen betriebsbedingten Entlassungen eher um gutes Outplacement als um Bewerbungen kümmern müssen, stellen auch immer mehr Unternehmen gute Fachkräfte ein.
Mittlerweile ist es längst nicht mehr so, dass sich Personaler im Rahmen einer Bewerbung lediglich Anschreiben, Lebenslauf und Zeugnise anschauen. Oft werden auch die im Internet auffindbaren Informationen über den Bewerber genutzt, um sich ein noch detaillierteres Bild über den potentiellen Mitarbeiter machen zu können. Dies gilt sowohl bei der klassischen Bewerbung in Papierform, als auch bei einer Onlinebewerbung im Rahmen des sogenannten E-Recruiting.
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So kommt mancher Bewerber nicht zum erhofften Job, weil die Personalchefs beispielsweise Trinkfotos oder zwielichtige Gruppenzugehörigkeiten auf Social Network Portalen wie facebook oder studiVZ gefunden haben. Eine Trennung von gewollt und ungewollt der breiten Öffentlichkeit zur Verfügung gestellter, persönlicher Informationen ist in den Web2.0 Diensten oft nicht möglich. Nicht nur aufgrund dieser Tatsache wurden kürzlich die beliebten Communities vom Bundesdatenschutzbeauftragten Peter Schaar kritisiert – seiner Meinung nach bestehe dringender Nachholbedarf beim Thema Datenschutz auf den Plattformen.
Dieser Auffassung schloss sich nunmehr auch der Bundesverband der Verbraucherzentralen an und mahnte unter anderem die Social Network-Betreiber facebook und XING ab.
Medienberichten zufolge erfolgte eine Reaktion prompt: So sollen auf XING beispielsweise Forenbeiträge von nicht mehr angemeldeten Nutzern zukünftig gelöscht werden und die Betreiber von facebook kündigten an, dass die angemeldeten Mitglieder zukünftig effektiver und sehr detailliert entscheiden könnten, wem welche Inhalte angezeigt würden.
Fazit: Wer nicht auf seinen Social-Network Profilen nicht auf "Bilder in gemütlicher Atmosphäre" oder "außergewöhnliche Gruppenzugehörigkeit" verzichten möchte, dem kann nur dringend empfohlen werden, mittels entsprechender Einstellung auf den Social Network Plattformen sicher zu stellen, dass fremde Menschen wie beispielsweise Mitarbeiter im Personalmanagement des gewünschten Arbeitgebers nicht auf diese Inhalte zugreifen können – denn anderenfalls kann sich der Traum vom neuen Job oder Ausbildungsplatz unter Umständen ganz schnell in Luft auflösen!
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Sören Siebert auf Google+