
Wer kennt dies nicht? Man sitzt am Arbeitsplatz und überlegt, schnell einmal das ein oder andere im Internet nachzuschauen – seien es nun die neusten Party-Fotos von den Kollegen auf Plattformen wie studiVZ oder facebook oder das Abrufen von privaten Mails.
Gerade das Thema „privater Zugriff auf facebook“ ist für die Stadt Zürich ein leidgeplagtes – so wurden von den Mitarbeitern der Stadt im März 2009 3,36 Millionen Zugriffe auf die Plattform registriert, die zum allergrößten Teil einen privaten Hintergrund hatten. In der Folge forderte die Stadt von ihren Mitarbeitern eine Reduzierung der Zugriffszahlen auf maximal 0,5 Millionen bis Ende Juli 2009.
Als sich nunmehr herausstellte, dass die Mitarbeiter der Forderung der Stadt nicht nachkam, ließ die Stadt Zürich nun kurzerhand den Zugriff auf facebook von Dienstrechnern aus sperren – auch Mitarbeiter, die im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit Informationen über Personen auf facebook einholen sollen, müssen sich in der Folge extra für den Zugriff auf facebook freischalten lassen.
Fazit:
Die Maßnahme der Stadt Zürich macht nochmals deutlich, welche Konsequenzen bei exzessivem privaten Surfen am Arbeitsplatz drohen können – daher gilt: Arbeitnehmer sollten vor Nutzung des Internets am Arbeitsplatz auf jeden Fall mit ihrem Arbeitgeber abstimmen, inwiefern die private Nutzung des Internets auf der Arbeit zulässig ist, um arbeitsrechtlichen Abmahnungen vorzubeugen.
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