Viele Spiele der Fußball-WM werden während der regulären Arbeitszeiten übertragen. Viele Arbeitnehmer und Fußballfans stellen sich die Frage, welche rechtlichen Möglichkeiten bestehen, um ein Spiel während der Arbeitszeit verfolgen zu können.
Zunächst einmal ist festzuhalten, dass ein Anspruch auf Sonderurlaub wegen der WM grundsätzlich nicht besteht. Soweit hier nicht frühzeitig Urlaub genommen wurde, besteht kein Anspruch auf Freistellung von der Arbeit während eines Spiels. Wurde der Urlaub, etwa wegen dringender betrieblicher Interessen, vom Arbeitgeber nicht gewährt, sollten Sie keinesfalls ankündigen, während der nächsten Tage krank zu werden. Hier riskieren Sie eine Abmahnung, unter Umständen sogar die fristlose Kündigung.
Soweit arbeitsvertraglich feste Arbeitszeiten vereinbart wurden, müssen diese Vereinbarungen auch eingehalten werden. Ist hier Gleitzeit vereinbart, hat der Arbeitnehmer in der Regel mehr Glück. Allerdings muss auch hier sichergestellt werden, dass die betrieblichen Abläufe nicht dadurch zum Stillstand kommen, dass während eines Deutschlandspiels alle Mitarbeiter um 15.30 Uhr den Arbeitsplatz verlassen.
Auch Fernsehen am Arbeitsplatz ist ohne ausdrückliche Vereinbarung mit dem Arbeitgeber nicht gestattet. Etwas anderes kann für das Verfolgen der Spiele per Radio gelten. Dies wird solange zulässig sein, wie hierdurch andere Mitarbeiter nicht gestört werden und der Mitarbeiter weiter in der Lage ist, die Arbeit ordnungsgemäß zu verrichten. Ist dies nicht der Fall kann auch der Radioempfang untersagt werden.
Vorsicht ist auch bei der Verfolgung der Spiele per Internet geboten. Hier gelten zunächst die Vereinbarungen zur privaten Nutzung des Internets im Unternehmen, die üblicherweise im Rahmen des Arbeitsvertrages oder in Betriebsvereinbarungen festgelegt sind. Ist das private Surfen im Unternehmen in einem gewissen Umfang erlaubt, sollte aber das Übermaßverbot beachtet werden. Kein Mitarbeiter kann auf Verständnis hoffen, wenn mehrere Spiele über die volle Länge per Live-Ticker verfolgt werden und deshalb keine geregelte Arbeit mehr möglich ist.
Fazit:
Auch wenn die WM im eignen Lande für alle Fußballfans sicher eine Ausnahmesituation darstellt, sollten die arbeitsrechtlichen Konsequenzen bei Verstößen gegen den Arbeitsvertrag möglichst vorher bedacht werden. Es ist abzusehen, dass sich die Arbeitsgerichte nach der WM mit einigen Fällen von Abmahnungen oder Kündigungen aufgrund übermäßigen Fußballkonsums werden beschäftigen müssen. Im Zweifel sollte hier das Gespräch mit dem Arbeitgeber gesucht werden, um eine für beide Seiten tragfähige Lösung zu finden.
Autor:
Rechtsanwalt Sören Siebert
www.kanzlei-siebert.de
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