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Entgeltabrechnung: Pflicht für Arbeitgeber zur Meldung von Löhnen über ELENA

Seit dem 1. Januar 2010 sind die neuen Regelungen für Arbeitgeber zur Meldung von Löhnen für Mitarbeiter in Kraft getreten. Ab diesem Zeitpunkt müssen die Einkommensdaten von Mitarbeitern an eine Speicherstelle der Deutschen Rentenversicherung gemeldet werden. Hierzu wurde ELENA, der "Elektronische Entgeltnachweis" eingeführt.

Durch die elektronische Meldung sollen ab 2012 die Bezüge von Sozialgeldern schneller und effizienter abgewickelt werden. Datenschützer indes protestieren gegen ELENA, das Bundesministerium hat eine Prüfung und Nachbesserung des Systems angekündigt.

Welche Pflichten ergeben sich für Arbeitgeber aus ELENA?

Monatlich muss die Entgeltabrechnung eines jeden Mitarbeiters elektronisch an die Datenverarbeitungsstelle ZSS übermittelt werden. Neben einer Protokollierung der Übertragung muss zudem der Arbeitnehmer auf der Lohnabrechnung darüber informiert werden, dass die entsprechenden Entgeltdaten an die zentrale Verarbeitungsstelle übermittelt worden sind.

Weitergehende Informationen finden Arbeitgeber auf der hierfür eingerichteten Website zu ELENA.  Hier finden Arbeitgeber auch einen entsprechenden Mustertext zur Platzierung auf der Gehaltsabrechnung.


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