Seit dieser Woche gelten für Dienstleister insbesondere im Internet neue Vorschriften für die Kennzeichnung der eigenen Internetangebote. Die Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung ergänzt die zahlreichen Vorschriften der Impressumspflicht, des Fernabsatzrechts sowie der Preisangabenverordnung.
Dienstleister müssen nun zusätzliche Angaben zu Ihrem Unternehmen, der Art und Weise des Vertragsschlusses, AGB, Haftpflichtversicherung usw. machen. Die Verordnung ist mit Wirkung zum 17.05.2010 in Kraft getreten und gilt für alle Dienstleister, die in der EU niedergelassen sind.
Die Verordnung regelt benennt dabei Informationen, die dem Kunden stets zur Verfügung gestellt werden müssen und weiteren Informationen, die nur auf Anfrage zur Verfügung übermittelt werden müssen.
Da die Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung eine so genannte verbraucherschützende Norm ist, können Verstöße hiergegen von Wettbewerbern abgemahnt werden.
Ausführliche Informationen zum Thema neue Informationspflichten finden Sie in unserem Beitrag Neue Pflichtangaben für Dienstleister: Was Anbieter zur DL-InfoV wissen müssen, um Abmahnungen zu vermeiden
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