Anzeige

Sie sind hier: Internetrecht News Arbeitsrecht Arbeitsrecht: Außerordentliche Kündigung wegen privater E-Mailnutzung am Arbeitsplatz

Arbeitsrecht: Außerordentliche Kündigung wegen privater E-Mailnutzung am Arbeitsplatz

6308
0 Bewertungen, Durchschnitt 0 von 5
Arbeitsrecht: Außerordentliche Kündigung wegen privater E-Mailnutzung am Arbeitsplatz0 von 5 basiert auf 0 Bewertungen.

Nachdem ein Arbeitnehmer am Arbeitsplatz über mehrere Wochen hinweg täglich einige Stunden private E-Mails verfasst und beantwortet hat, kündigte ihm sein Arbeitgeber fristlos, also ohne zuvor eine Abmahnung auszusprechen. Das Landesarbeitsgericht (LAG) Niedersachen hatte zu bewerten, ob die Kündigung gerechtfertigt ist, nachdem das Arbeitsgericht Nienburg vorinstanzlich einer Kündigungsschutzklage des Arbeitnehmers stattgegeben hatte.

In seinem Urteil vom 31. Mai 2010 (Az. 12 SA 875/09) bewertete das LAG Niedersachen das Vorgehen des Arbeitgebers als gerechtfertigt. Die exzessive Bearbeitung von privaten E-Mails während der Arbeitszeit rechtfertige die ausserordentliche Kündigung. Dies gelte auch dann, wenn zuvor die gelegentliche Bearbeitung privater E-Mail-Korrespondenz am Arbeitsplatz geduldet wurde.

Fazit:

Anzeige

Die Entscheidung bestätigt das erste Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 07.07.2005 (Az. 2 AZR 581/04) zur privaten Nutzung des Internet am Arbeitsplatz, in dem entschieden wurde, dass ein Arbeitnehmer grundsätzlich seine arbeitsvertraglichen Pflichten verletzt, wenn er während der Arbeitszeit das Internet zu privaten Zwecken zeitlich intensiv nutzt. Die private Nutzung des Internets darf die Erbringung der arbeitsvertraglich geschuldeten Arbeitsleistung nicht erheblich beeinträchtigen. Diese Schwelle wurde im jetzt durch das LAG Niedersachen entschiedenen Fall überschritten. Die Tatsache, dass die private Nutzung des Internets in der Vergangenheit geduldet wurde, schützt den Arbeitnehmer nicht vor einer ausserordentlichen Kündigung. Ausschlaggebend war nicht die Tatsache, dass das Internet überhaupt privat genutzt wurde, sondern der zeitliche Umfang, den die Nutzung in Anspruch nahm.

Es bietet sich für Arbeitnehmer an, eine Regelung hinsichtlich der Nutzungsintensität des Internetzugangs am Arbeitsplatz für private Zwecke mit dem Arbeitgeber zu vereinbaren. Arbeitgeber können Klarheit zur private Nutzung des Internets schaffen, indem sie eine einzelvertragliche Regelung durch Aufnahme eines entsprechenden Passus im Arbeitsvertrag treffen, eine Betriebsvereinbarung oder eine Regelungsabrede mit dem Betriebsrat vereinbaren.

#LSRfrei: Sie dürfen diesen Beitrag gern kostenfrei zitieren und darauf verweisen.

Klicken Sie einfach auf das Formularfeld und kopieren Sie sich den Quellverweis heraus.

Klicken Sie einfach auf das Formularfeld und kopieren Sie sich den Quellverweis heraus.

Klicken Sie einfach auf das Formularfeld und kopieren Sie sich den Quellverweis heraus.

Arbeitsrecht: Außerordentliche Kündigung wegen privater E-Mailnutzung am Arbeitsplatz

Anzeige

eRecht24 Newsletter

Bleiben Sie zu allen rechtlichen Fragen im Internet auf dem Laufenden:

Ihre E-Mail:

Anzeige

Neuste Nachrichten zum Internetrecht als Newsletter Neuste Nachrichten zum Internetrecht als RSS-Feed Neuste Nachrichten zum Internetrecht auf Google+ Neuste Nachrichten zum Internetrecht auf Facebook Neuste Nachrichten zum Internetrecht auf Twitter Neuste Nachrichten zum Internetrecht auf Youtube

Empfehlung

eRecht24 Newsletter

Melden Sie sich jetzt kostenlos an und bleiben Sie zu allen rechtlichen Fragen im Internet auf dem Laufenden:

-- oder --
Wir halten uns an den Datenschutz.

Sören Siebert auf

Keine Chance für Abmahner

Erstellen Sie kostenlos ein rechtssicheres Impressum für Ihre Website.

Jetzt Kostenlos Impressum generieren

Für Webmaster und Seitenbetreiber:

Der kostenfreie Disclaimer für Ihre Website

Haben Sie ein konkretes rechtliches Problem? Dann wenden Sie sich bitte einen Anwalt. Auf unseren Seiten finden Sie zahlreiche allgemeine Informationen zum Internetrecht. Fundierte Rechtsberatung im Einzelfall kann allerdings nur ein spezialisierter Rechtsanwalt leisten.

Steigern Sie das Vertrauen Ihrer Kunden. Für Betreiber von Onlineshops und kommerziellen Webseiten unabdingbar:

SSL-Verschlüsselung, SSL-Zertifikate und Trust-Logos

Erstellen Sie Ihre Rechnungen gemäß den Anforderungen des Finanzamts doch einfach online!

Mit easybill bequem ordnungsgemäße Rechnungen schreiben inkl. digitaler Signatur und Datenexport zum Steuerberater. Anforderungen an korrekte Rechnungen mit Mustern und Beispielen.