Anzeige

Sie sind hier: Internetrecht News Arbeitsrecht Jobkiller Firmenlaptop: Nicht jede Nutzung ist erlaubt

Jobkiller Firmenlaptop: Nicht jede Nutzung ist erlaubt

7239
1 Bewertung, Durchschnitt 5.00 von 5
Jobkiller Firmenlaptop: Nicht jede Nutzung ist erlaubt5.00 von 5 basiert auf 1 Bewertungen.

Arbeitnehmer, die von ihrem Chef einen Firmenlaptop zur Verfügung gestellt bekommen, sollten einen Blick in ihren Arbeitsvertrag werfen und die Klauseln zur Nutzungsberechtigung genau durchlesen. Denn ein Verstoß gegen die Nutzungsvereinbarungen kann sogar eine Kündigung rechtfertigen.

In der heutigen Arbeitswelt ist Mobilität gefragt. Daher gehört es in vielen Unternehmen mittlerweile zum Firmenalltag, dass ihren Mitarbeitern Laptops zur Verfügung gestellt werden. Zum Schutz von wichtigen Geschäftsdaten ist es üblich, die Nutzungsbedingungen genau zu regeln. Arbeitnehmer sollten sich an diese Regeln halten. Denn ein Verstoß kann den Rauswurf bedeuten.

Verbotsklauseln für Softwarenutzung

Üblicherweise wird im Arbeitsvertrag die Mitnahme und Nutzung von privaten Programmen auf dem Arbeitscomputer oder die Nutzung von Unternehmenssoftware auf dem Privatcomputer verboten. Ein solches Verbot des Arbeitgebers ist auch zulässig und bleibt im Rahmen seines Weisungsrechts. 

Speicherung privater Daten

Anzeige

Die Speicherung privater Daten auf dem Firmenlaptop ist grundsätzlich nur mit Erlaubnis des Arbeitgebers zulässig. Zwar hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) inzwischen bestätigt, dass es eine Kündigung noch nicht rechtfertigt, wenn der Arbeitnehmer private Daten auf dem Firmenlaptop speichert (BAG, Urteil v. 24.03.2011, Az.: 2 AZR 282/10). Trotzdem ist von einem allzu leichtfertigen Umgang mit dem firmeneigenen PC oder Laptop abzuraten. Denn in dem zugrunde liegenden Urteil zeigten sich die Erfurter Richter ausnahmsweise milde gestimmt. Der Arbeitnehmer hatte die Daten nämlich von eigenen Datenträgern überspielt und nicht etwa aus dem Internet heruntergeladen.

Vorsicht bei Firmendaten

Von der Speicherung von Firmendaten sollte man unbedingt die Hände lassen. Schließlich sind sie Firmeneigentum. Wer Firmendaten ohne Erlaubnis unberechtigt auf einer privaten Festplatte oder einem privaten Laptop speichert, muss mit empfindlichen arbeitsrechtlichen Konsequenzen rechnen. In Extremfällen kann ein Verstoß sogar den sofortigen Rauswurf rechtfertigen.

Sorgfältiger Umgang

Will man Firmensoftware und -hardware für private Zwecke nutzen, sollte man sich das vom Arbeitgeber genehmigen lassen – und zwar am besten, bevor man den Startknopf drückt. Datenspeicherung und Datensicherheit bekommt in vielen Unternehmen eine immer größere Bedeutung. Dessen sollten sich auch Arbeitnehmer bewusst sein und Sorgfalt im Umgang mit den Arbeitsmitteln zeigen. Schließlich kann nicht nur der eigene Arbeitsplatz davon abhängen.

Lesen Sie mehr Rechtstipps vom anwalt.de-Redaktionsteam zum Arbeitsrecht

Abmahncheck
#LSRfrei: Sie dürfen diesen Beitrag gern kostenfrei zitieren und darauf verweisen.

Klicken Sie einfach auf das Formularfeld und kopieren Sie sich den Quellverweis heraus.

Klicken Sie einfach auf das Formularfeld und kopieren Sie sich den Quellverweis heraus.

Klicken Sie einfach auf das Formularfeld und kopieren Sie sich den Quellverweis heraus.

Jobkiller Firmenlaptop: Nicht jede Nutzung ist erlaubt

Anzeige
Labels: Arbeitsrecht

eRecht24 Newsletter

Bleiben Sie zu allen rechtlichen Fragen im Internet auf dem Laufenden:

Ihre E-Mail:

Anzeige

Neuste Nachrichten zum Internetrecht als Newsletter Neuste Nachrichten zum Internetrecht als RSS-Feed Neuste Nachrichten zum Internetrecht auf Google+ Neuste Nachrichten zum Internetrecht auf Facebook Neuste Nachrichten zum Internetrecht auf Twitter Neuste Nachrichten zum Internetrecht auf Youtube

Empfehlung

eRecht24 Newsletter

Melden Sie sich jetzt kostenlos an und bleiben Sie zu allen rechtlichen Fragen im Internet auf dem Laufenden:

-- oder --
Wir halten uns an den Datenschutz.

Sören Siebert auf

Keine Chance für Abmahner

Erstellen Sie kostenlos ein rechtssicheres Impressum für Ihre Website.

Jetzt Kostenlos Impressum generieren

Für Webmaster und Seitenbetreiber:

Der kostenfreie Disclaimer für Ihre Website

Haben Sie ein konkretes rechtliches Problem? Dann wenden Sie sich bitte einen Anwalt. Auf unseren Seiten finden Sie zahlreiche allgemeine Informationen zum Internetrecht. Fundierte Rechtsberatung im Einzelfall kann allerdings nur ein spezialisierter Rechtsanwalt leisten.

Steigern Sie das Vertrauen Ihrer Kunden. Für Betreiber von Onlineshops und kommerziellen Webseiten unabdingbar:

SSL-Verschlüsselung, SSL-Zertifikate und Trust-Logos

Erstellen Sie Ihre Rechnungen gemäß den Anforderungen des Finanzamts doch einfach online!

Mit easybill bequem ordnungsgemäße Rechnungen schreiben inkl. digitaler Signatur und Datenexport zum Steuerberater. Anforderungen an korrekte Rechnungen mit Mustern und Beispielen.