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Arbeitnehmer, die von ihrem Chef einen Firmenlaptop zur Verfügung gestellt bekommen, sollten einen Blick in ihren Arbeitsvertrag werfen und die Klauseln zur Nutzungsberechtigung genau durchlesen. Denn ein Verstoß gegen die Nutzungsvereinbarungen kann sogar eine Kündigung rechtfertigen.
In der heutigen Arbeitswelt ist Mobilität gefragt. Daher gehört es in vielen Unternehmen mittlerweile zum Firmenalltag, dass ihren Mitarbeitern Laptops zur Verfügung gestellt werden. Zum Schutz von wichtigen Geschäftsdaten ist es üblich, die Nutzungsbedingungen genau zu regeln. Arbeitnehmer sollten sich an diese Regeln halten. Denn ein Verstoß kann den Rauswurf bedeuten.
Üblicherweise wird im Arbeitsvertrag die Mitnahme und Nutzung von privaten Programmen auf dem Arbeitscomputer oder die Nutzung von Unternehmenssoftware auf dem Privatcomputer verboten. Ein solches Verbot des Arbeitgebers ist auch zulässig und bleibt im Rahmen seines Weisungsrechts.
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Die Speicherung privater Daten auf dem Firmenlaptop ist grundsätzlich nur mit Erlaubnis des Arbeitgebers zulässig. Zwar hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) inzwischen bestätigt, dass es eine Kündigung noch nicht rechtfertigt, wenn der Arbeitnehmer private Daten auf dem Firmenlaptop speichert (BAG, Urteil v. 24.03.2011, Az.: 2 AZR 282/10). Trotzdem ist von einem allzu leichtfertigen Umgang mit dem firmeneigenen PC oder Laptop abzuraten. Denn in dem zugrunde liegenden Urteil zeigten sich die Erfurter Richter ausnahmsweise milde gestimmt. Der Arbeitnehmer hatte die Daten nämlich von eigenen Datenträgern überspielt und nicht etwa aus dem Internet heruntergeladen.
Von der Speicherung von Firmendaten sollte man unbedingt die Hände lassen. Schließlich sind sie Firmeneigentum. Wer Firmendaten ohne Erlaubnis unberechtigt auf einer privaten Festplatte oder einem privaten Laptop speichert, muss mit empfindlichen arbeitsrechtlichen Konsequenzen rechnen. In Extremfällen kann ein Verstoß sogar den sofortigen Rauswurf rechtfertigen.
Will man Firmensoftware und -hardware für private Zwecke nutzen, sollte man sich das vom Arbeitgeber genehmigen lassen – und zwar am besten, bevor man den Startknopf drückt. Datenspeicherung und Datensicherheit bekommt in vielen Unternehmen eine immer größere Bedeutung. Dessen sollten sich auch Arbeitnehmer bewusst sein und Sorgfalt im Umgang mit den Arbeitsmitteln zeigen. Schließlich kann nicht nur der eigene Arbeitsplatz davon abhängen.
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Sören Siebert auf Google+