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Das Internet wirft auch für die Arbeitswelt zahlreiche Fragen auf:
Hier finden Sie die aktuellsten News und Urteile.
14.02.09» Verweigert der Betriebsrat die Zustimmung zu einer personellen Maßnahme mittels E-Mail ohne qualifizierte elektronische Signatur, verstößt er dabei gegen das Schriftformerfordernis. Dies bestätigte das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg in seiner Entscheidung (AZ: 5 TaBV 8/07). Die Arbeitgeberin und der Betriebsrat stritten darüber, ob der Betriebsrat seine Zustimmung zur Eingruppierung/Umgruppierung der Arbeitnehmer form- und fristgemäß durch Erklärung per E-Mail verweigert hat und die Schriftform des § 99 BetrVG (Mitbestimmung bei personellen Einzelmaßnahmen) gewahrt wurde. » weiterlesen ...
24.05.08» Ein Polizeibeamter, der über mehrere Jahre - auch während Krankheitsphasen- einer nicht genehmigten Nebentätigkeit als Internethändler nachgeht und dabei in mehreren tausend Fällen Waren an- und verkauft, ist aus dem Dienst zu entfernen. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz. » weiterlesen ...
28.04.08» Liegt keine sog. exzessive Privatnutzung des Internets bzw. des Dienst-PCs vor, so muss der Arbeitgeber den Arbeitnehmer zunächst abmahnen. Dies hat das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz entschieden. » weiterlesen ...
10.10.07» Die 10. Kammer des Landesarbeitsgericht (LAG) Hamm (Az.: 10 Sa 512/07, Urteil vom 17.08.2007) hatte im Rahmen einer arbeitsrechtlichen Streitigkeit auch über die Fragen zu entscheiden, ob bei einer Kündigung per SMS die Schriftform gewahrt ist und ein Auflösungsvertrag durch wechselseitigen Versand von Kurznachrichten den Formerfordernissen des BGB entspricht. » weiterlesen ...
30.07.07» Ein Busfahrer aus dem polnischen Slupsk wollte unbedingt bei einen SMS-Wettbewerb den Hauptgewinn von 100.000 Zloty gewinnen. Dieser Wille entwickelte sich allerdings zur Sucht und hat dazu geführt, dass der Busfahrer pro Tag ca. 1200 SMS an den Glückspielanbieter geschickt hat. Mit dem erhofften Preisgeld wollte er sich einen Zweitwagen zulegen. » weiterlesen ...
13.07.07» Das Landesarbeitsgericht (LArbG) Baden-Württemberg (Az.: 4 Sa 1/07, Urteil vom 07.05.2007) hatte in einem aktuellen Fall über die Frage zu entscheiden, ob eine außergerichtliche Kündigung wegen beleidigenden Beiträgen in einem Forum, dass der betroffene Handelsvertreter betrieben hatte, gerechtfertigt ist. » weiterlesen ...
31.05.07» Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat in einem aktuellen Fall entschieden (Az.: 2 AZR 200/06, Urteil vom 31.05.2007), dass eine Kündigung des Arbeitsvertrages wegen des Surfens im Internet während der Arbeitszeit gerechtfertigt sein kann. Dies ist aus verhaltensbedingten Gründen nach § 1 Abs. 2 KSchG dann der Fall, wenn der Arbeitnehmer durch die Internet-Nutzung seine arbeitsvertraglichen Pflichten erheblich verletzt. » weiterlesen ...
26.05.07» In einem aktuellen Fall hat das Arbeitsgericht Frankfurt am Main (Az.: 11 GA 60/07, Urteil vom 12.04.2007) entschieden, dass der Versand von 3.000 eMails einer Gewerkschaft an die dienstlichen eMail-Adressen von Mitarbeitern eines Unternehmens rechtswidrig ist. Die Gewerkschaft hatte die dienstlichen eMail-Adressen ohne vorherige Genehmigung dazu genutzt, die Arbeitnehmer eines IT-Unternehmens über geplante Umstrukturierungsmaßnahmen zu informieren. In der eMail kündigte die Gewerkschaft an, dass sie die Mitarbeiter auch künftig über die weiteren Entwicklungen per Mail auf dem Laufenden halten wolle. » weiterlesen ...
22.04.07» Das Arbeitsgericht (ArbG) Berlin (Az.: 71 Ca 24785/05, Urteil vom 26.01.2007) hat entschieden, dass ein Arbeitnehmer auch nach rechtswirksamer Kündigung durch den Arbeitgeber weiterhin Zugang zu Internet und Intranet des Unternehmens haben muss. Dies trifft für die Zeit zwischen dem Erhalt der Kündigung und dem Zeitpunkt des Ausscheidens aus dem Betrieb zu. Dabei hatte der Arbeitnehmer an seinem Arbeitsplatz in der Vergangenheit stets Zugang zu Internet und Intranet. » weiterlesen ...
13.02.07» Das Kolpingwerk ist ein internationaler katholischer Sozialverband und mit ca. 500.000 Mitgliedern einer der größten Sozial-Vereine der katholischen Kirche. Nun hat das Kolpingwerk einem langjährigen führenden Mitarbeiter in der Diözese Limburg aufgrund seiner Homosexualität fristlos gekündigt. Anlass für die arbeitsrechtliche Kündigung war das Bekanntwerden eines Nutzerprofils bei der schwulen Online-Community GayRomeo. Der Sozialverband beruft sich auf die Unvereinbarkeit eines schwulen Mitarbeiters und den katholischen Vorstellungen über den öffentlichen Umgang mit Homosexualität. Da der Mitarbeiter in einem Wohnheim gearbeitet habe, rechtfertige der Schutz der Jugendlichen vor einem schwulen Betreuer die fristlose Kündigung. Auch befürchtet das Kolpingwerk, dass es sich durch einen offen schwulen Mitarbeiter erpressbar mache. » weiterlesen ...
20.06.06» Viele Spiele der Fußball-WM werden während der regulären Arbeitszeiten übertragen. Viele Arbeitnehmer und Fußballfans stellen sich die Frage, welche rechtlichen Möglichkeiten bestehen, um ein Spiel während der Arbeitszeit verfolgen zu können. » weiterlesen ...
13.03.06» E-Mails im geschäftlichen wie im privaten Bereich enthalten oftmals sensible Informationen. Trotz Schutz durch Passwörter oder Verschlüsselungen besteht die Gefahr, dass nichtberechtigte Dritte diese Mails lesen. Werden e-Mail-Konten und -Adressen durch einen Systemadministrator verwaltet, bestehen für diesen aufgrund der ihm eingeräumten technischen Zugriffsmöglichkeiten besondere rechtliche Verpflichtungen. » weiterlesen ...
29.08.05» Nahezu jedes Unternehmen verfügt über einen Internetzugang, den auch die Mitarbeiter zu beruflichen Zwecken nutzen können. In welchem Rahmen das Surfen zu privaten Zwecken ein Verstoß gegen Pflichten aus dem Arbeitsvertrag darstellt, hatte nun das Bundesarbeitsgericht (BAG AZ.: 2 AZR 581/04) in Erfurt zu entscheiden. » weiterlesen ...
01.06.04» Bereits mehrfach haben sich Gerichte mit der Frage beschäftigt, ob und wann ein Mitarbeiter gekündigt werden kann, wenn dieser während der Arbeitszeit surft oder illegale Daten aus dem Netz herunter lädt. Einen besonders heiklen Fall hatte das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz (Az.: 4 Sa 1288/03) zu entscheiden. Hier ging es darum, dass ein Lehrer einer pädagogischen Beratungsstelle während der Dienstzeit Webseiten mit pornographischem Inhalt angesurft hatte. Daraufhin kündigte der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis außerordentlich (allgemein fristlose Kündigung genannt). Vorsorglich erfolgte auch noch eine ordentliche, fristgemäße Kündigung zum nächst möglichen Termin. » weiterlesen ...
28.07.03» Das Arbeitsgericht Hildesheim (Az.:3 Ca 261/01) hat sich mit der Frage beschäftigt, ob eine Kündigung eines Ausbildungsverhältnisses aus wichtigem Grund auch ohne vorherige Abmahnung gerechtfertigt ist, wenn der Auszubildende gegen Weisungen des Netzwerkadministrators verstößt. » weiterlesen ...
09.09.02» Das Hessische Landesarbeitsgericht (Az: 13 Sa 1268/01)hatte in einem Fall zu entscheiden, ob die unberechtigte Änderung des Passwortes eines Computers durch einen Mitarbeiter zu einer fristlosen Kündigung führen kann. Der Mitarbeiter hatte wegen Auseinandersetzungen mit seinem Arbeitgeber das Passwort des Hauptrechners geändert und weigerte sich, das neue Passwort mitzuteilen. Dadurch hatte der Arbeitgeber keinen Zugriff auf die Buchführungsunterlagen des Unternehmens. » weiterlesen ...
16.05.02» Die Gesellschaft zum Schutz privater Daten in elektronischen Informations- und Kommunikationsdiensten e.V. (GSDI e.V.), die vor allem im Jahr 2001 durch Serienabmahnungen an Newsletterbetreiber bekannt wurde, wird in Zukunft nicht mehr als Abmahnverein tätig. Die Newsletterbetreiber hatten nach Ansicht der GSDI e.V. gegen das Gebot der Datensparsamkeit verstoßen (e-Recht24 berichtete). Dass der Verein tatsächlich die Einhaltung datenschutzrechtlicher Bestimmungen im Netz fördern wollte, wurde aufgrund dieser Serienabmahnungen schnell bezweifelt. Die GSDI e.V. wurde nun aus der Liste qualifizierter Einrichtungen nach § 22a AGBG (jetzt § 4 UKlaG) gestrichen. Damit fehlt dem Verband die Kompetenz, solche Abmahnungen vorzunehmen. » weiterlesen ...
12.05.02» Weiß ein Arbeitnehmer, dass der Arbeitgeber die private Nutzung des Internet am Arbeitsplatz eindeutig untersagt hat und surft er trotzdem während der Arbeitszeit, kann dies eine fristlose Kündigung rechtfertigen. Dem Arbeitnehmer kann in diesem Fall auch ohne vorherige Abmahnung gekündigt werden. Der Arbeitnehmer hatte unter anderem eine erotische Website vom Arbeitsplatz aus betrieben. Dabei handelt es sich um einen Verstoß im Vertrauensbereich, den der Arbeitgeber nicht hinzunehmen braucht. Die Entscheidung des Landesarbeitsgerichtes Niedersachsen (Az: 3 Sa 726/01 B) ist die erste, in der sich Richter der Berufungsinstanz mit einer fristlosen Kündigung wegen der Nutzung des Internet am Arbeitsplatz auseinander setzen mussten. Quelle: www.123recht.net » weiterlesen ...
17.05.01» Wenn sie auf ihrer privaten website beleidigende Äußerungen über den Arbeitgeber verbreitet, so kann dies als Störung des Betriebsfriedens zu werten sein. Dieses Verhalten, so urteilten die Arbeitsrichter, kann den Arbeitgeber zur außerordentlichen Kündigung berechtigen. (LAG Schleswig-Holstein, Az: 2 Sa 330/98) » weiterlesen ...
19.04.01» Das Arbeitsgericht Frankfurt/M.(Az.: 8 Ca 5663/00) hat entschieden, dass eine Kündigung per E-Mail nicht rechtswirksam ist. Ein Kündigungsschreiben muss auch weiterhin eigenhändig unterschrieben sein. Auch durch entsprechende Klauseln im Arbeitsvertrag kann diese Formvorschrift nicht umgangen werden » weiterlesen ...
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Sören Siebert auf Google+
Im Themenfeld Arbeitsrecht hat sich in den letzten Jahren auch durch das Internet einiges geändert. Neue Fragen wurden aufgeworfen, die es ohne die Internet-Technologie nicht gab. Das Arbeitsrecht befasst sich mit den Rechten von Arbeitgebern und Arbeitnehmern gleichermaßen.
Typische Fragestellungen im Arbeitsrecht (Quelle: www.perwiss.de) in Bezug auf die neuen Medien sind bspw.: Wie das Internet am Arbeitsplatz genutzt werden darf oder in welcher Form eine Kündigung im Internetzeitalter zu erfolgen hat. Vor allem die Fragen, wer dafür haftet, wenn ein Arbeitnehmer auf dem Dienst-Computer illegale Software installiert hat oder im Internet nicht im Sinne des Unternehmes aktiv ist, sind für alle Beteiligten eines Arbeitsverhältnisses von Bedeutung.
Informieren und Vorbeugen (durch Transparenz und klare Regeln) sind bei den rechtlichen Fragestellungen rund um das Arbeitsrecht und Arbeitsverhältnisse in Unternehmen oberstes Gebot.