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Am 1.Januar 2011 sollte die neue Fassung des Jugendmedienschutz-Staatsvertrag, kurz JMStV, in Kraft treten. Mit dem neuen Gesetz wollte man eine einheitliche Regelung für den Jugendschutz in Internet und Rundfunk schaffen. Demnach wären Anbieter von Internetangeboten angehalten worden, ihre Webseiten mit Altersfreigaben zu kennzeichnen, wie man es bisher von Filmen her kennt.
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Doch die Abgeordneten des nordrhein-westfälischen Landtages verweigerten parteiübergreifend ihre Zustimmung. Die Folge ist, dass der umstrittene Staatsvertrag nicht umgesetzt werden kann und damit zunächst zu den Akten gelegt wurde.
Öffentlicher Druck von Bloggern
Ministerpräsidenten der Länder hätten dem Vertrag schon im Juni 2010 zugestimmt. Die Zustimmung der Länderparlamente wäre nur noch eine Formalität gewesen. Auch hatten alle Bundesländer, bis auf Nordrhein Westfalen, dem neuen Entwurf bereits zugestimmt. Das es in NRW zu keiner Zustimmung kam, wird dem öffentlichen Druck zugeschrieben, denn unzählige Blogger protestierten nicht nur gegen den Entwurf, sondern schlossen auch ihre Blogs, da sie Abmahnungen und hohe Geldstrafen befürchteten, wenn die neue Fassung des JMStV in Kraft tritt.
Was hätte der neue Vertrag gebracht?
Der Entwurf sah vor, dass nicht alle Onlineinhalte gekennzeichnet werden müssen, sondern dass es auch Ausnahmen geben sollte. Inhalte, die erst ab 16 oder 18 Jahren freigegeben sind, hätten mit einer technischen Schutzvorrichtung versehen sein müssen, um jüngeren Usern den Zugriff zu verweigern.
Generell hätten Inhalte von Nutzern, wie Kommentare, zwar klassifiziert werden können, aber eine Verpflichtung war nicht vorgesehen. Jedoch hätte der Anbieter bei Kenntnis gegen Verstöße Abhilfe schaffen müssen.
Anders bei eingeblendeter Onlinewerbung und Werbekampagnen. Hier wäre der Anbieter in der Prüfpflicht gewesen. Zudem wurde im Entwurf festgelegt, dass bestimmte Onlineangebote einen Jugendschutzbeauftragten angeben müssen.
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