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Um an Daten von Wikileaks-Aktivisten zu gelangen, stellte die US-Regierung geheime Anfragen an Google und Sonic.net, einem Internetprovider, berichtet gestern das /Wall Street Journal./ Dabei verlangten sie Daten von Jacob Applebaum. So sollte Google unter anderem Auskunft darüber geben, mit dem der genannte Aktivist seit dem 1. November 2009 per E-Mail kommuniziert hat und welche IP-Adresse genutzt wurde.
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Mit diesen Ausforschungen wollen die Ermittler hinter die Strukturen von Wikileaks kommen. Appelbaum wird zwar nichts Konkretes vorgeworfen, doch seit einer Konferenz im vergangenen Jahr, auf der er Wikileaks vertrat, hat die US-Regierung ihn im Visier. Das Justizministerium kündigte an, dass Wikileaks und seine Helfer rechtlich wegen Verrat belangt werden sollen, nachdem sie Botschaftsdepechen enthüllt haben.
Im Dezember 2010 sollte bereits Twitter Daten von Wikileakshelfern offenlegen. Vor dem Gericht erstritt der Kurznachrichtendienst die Erlaubnis, die Betroffenen über die Anfrage zu informieren. Auch die erneuten geheimen Anfragen der US-Regierung wurden öffentlich, weil die Unternehmen Google und Sonic.net vor Gericht zogen. Dort kritisieren sie vor allem, dass solche Daten ohne richterlichen Beschluss angefordert werden können. Nun fordern die Unternehmen die Änderung dieses Gesetzes. Bis jetzt hat Twitter noch keine Daten herausgegeben, berichtet das Wall Street Journal. Google will sich zum Fall nicht weiter äußern.
Google veröffentlicht regelmäßig Statistiken über eingegangene Anfragen von Ermittlern. Innerhalb von sechs Monaten, nämlich zwischen Juli und Dezember 2010, wurden laut Google rund 14.000 Anfragen verzeichnet. In 94 Prozent aller Fälle führte das Unternehmen in den USA die Anträge aus. In Südkorea allerdings nur in 45 und nur 12 Prozent in Polen. In Ungarn und in der Türkei wurden solche Anfragen nicht bearbeitet.
In Deutschland wurde die sechsmonatige Speicherung von E-Mail-Daten und IP-Adressen aufgehoben. So können letztlich nur Daten angefordert werden, die das betreffende Unternehmen noch gespeichert hat. Hier wird der pauschale Verdacht gegen Bürger kritisiert und so sperrt sich das Justizministerium gegen eine erneute Vorratsdatenspeicherung. Anders wenn Menschenleben in Gefahr sind, ist eine Ausspähung unter anderem von Computern erlaubt. Die dafür genutzte Software weist allerdings laut Chaos Computer Club erhebliche Mängel auf. So erlaubt dieser „Staatstrojaner“ einen Vollzugriff auf den PC, was jedoch vom Bundesverfassungsgericht untersagt ist.
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