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Ein Klick auf den Registrieren-Button und der Internet-User ist in einem Sozialen- oder Business-Netzwerk vollwertiges Mitglied. Doch wie ist es, wenn man seinen virtuellen Account wieder löschen möchte? Mit dieser Frage hat sich das Forschungsinstitut ARIS im Auftrag des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen (vzbv) beschäftigt. Read More Ausstieg aus sozialen Netzwerken oft unmöglich.
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Oftmals bereitet Internet-Usern gerade der Online-Exit Schwierigkeiten. Zu dieser Schlussfolgerung kommt eine aktuelle, repräsentative Umfrage, die innerhalb des Projekts „Verbraucherrechte in der digitalen Welt" stattfand. Laut vzbv sollte ein verbraucherfreundlicheres Verfahren zur Löschung von Userkonten neu in das Telemediengesetz aufgenommen werden.
Das Forschungsinstitut ARIS hat für das oben genannte vzbv-Projekt „Verbraucherrechte in der digitalen Welt“ zwischen dem 2. und 15. September 2011 insgesamt 1.465 Personen im Alter ab 14 Jahren befragt. Im Rahmen der Untersuchung gaben 1.008 Personen an das Internet auch für private Zwecke zu verwenden. 83 % von den Befragten besitzen mindestens einen Internet-Account. Davon haben 37 % schon einmal versucht, diesen endgültig zu löschen. Die Löschfunktion fand lediglich jeder zweite Befragte nur nach längerem Suchen im Onlineportal. Ein Fünftel der Befragten erklärte, dass der User-Account nicht per Klick entfernt werden konnte, sondern eine E-Mail an den Diensteanbieter versendet werden musste.
Online-Plattformen wie Facebook, Stayfriends oder Hotmail lassen laut Untersuchungsergebnissen ihre User erst austreten, sofern sie ihre Kündigung schriftlich begründet haben. Auch Online-Shops sowie Webmail-Dienstleister trennen sich nur widerwillig vom User einschließlich der einmal gemachten Datenangaben. Dabei hatte nur ein Drittel der Befragten keine Probleme, sich aus einem Onlineportal wieder abzumelden, denn der Löschbutton ist häufig unauffällig versteckt und nur nach genauerem Durchforsten des Onlineportals zu enttarnen. Laut 31 % der Befragten war der Löschvorgang zu kompliziert und zu intransparent.
Schon im März 2011 hatte der Bundesrat eine Novellierung vorgeschlagen, die für den Nutzer in § 13 Abs. 4 S.1 Nr. 3 TMG-Entwurf folgende Vorschrift vorsieht:
„Der Diensteanbieter hat durch technische und organisatorische Vorkehrungen sicherzustellen, dass (..)
. „der Nutzer die Löschung seines Nutzerkontos durch ein leicht erkennbares, unmittelbar erreichbares und ständig verfügbares Bedienelement jederzeit selbst veranlassen kann“.
Damit sollte ein sog. „Kündigungs- oder Löschbutton“ zur Vereinfachung des Austritts bei Online-Plattformen eingeführt werden. Dennoch hat die Bundesregierung diesen Vorschlag bisher zurückgewiesen mit der Begründung, dass die von der EU geplante Neuregelung des europäischen Datenschutzes bevorstehe. Die Bundesregierung wartet somit auf eine einheitliche EU-weite Regelung. Bis jedoch eine Datenschutzrichtlinie beschlossen und in den Mitgliedstaaten ratifiziert wird, dürften noch einige Jahre ins Land gehen.
Fazit
Die Löschung von User-Accounts in Online-Portalen wie Facebook und Xing muss vereinfacht werden. Hilfreich wäre die von der Bundesregierung vorgeschlagene Regelung, die dem Internet-User mit Hilfe eines Löschbuttons des Diensteanbieters eine vereinfachte Möglichkeit zur Löschung seines Accounts gewährt, ohne dass z.B. eine E-Mail-Anfrage an den Betreiber versendet werden müsste. Bis dies jedoch durch die Politik geregelt wird, kann es noch einige Zeit dauern. Derzeit muss der Internet-User in den meisten Onlineportalen die Webseiten näher durchforsten, um endgültig seinen Internet-Account löschen zu können.
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